Ähnlich wie die Fahrzeuge für den Warentransport müssten in Italien auch die Mietwagenunternehmer ein sogenanntes „Digitales Dienstblatt“ nutzen. Doch dann kam Corona und hat jede Möglichkeit, eine praktikable technische Lösung zu entwickeln, vereitelt. „Spätestens heuer hätte das digitale Fahrtenblatt auch in Südtirol eingeführt werden müssen“, erläutert der Obmann der Mietwagenunternehmer im lvh, Hansjörg Thaler. <BR /><BR />Mit dem Ziel ausreichend Zeit zu haben, um ein geeignetes Tool zu entwickeln, damit sich die Mietwagenunternehmer an die gesetzlichen Bestimmungen anpassen können, hat sich der lvh für einen Aufschub der Einführungspflicht stark gemacht. Mit Erfolg. <BR /><BR />Gestern hat die Südtiroler Landesregierung die Frist auf unbestimmte Zeit verschoben. „Großer Dank gilt in diesem Zusammenhang dem zuständigen Landesrat Daniel Alfreider, der sich in der Angelegenheit für den Berufssektor stark gemacht hat“, unterstreicht lvh-Präsident Martin Haller. Bis die Durchführungsbestimmungen zum Gesetz auf römischer Ebene definiert sind, wolle man nun Vorschläge für eine praktische Umsetzung des digitalen Dienstblattes ausarbeiten. <BR />