Seit 2020 fördert das Land Dorfgasthäuser und Dorfbars, wenn sie als einzige Lokale im Ort ganzjährig geöffnet sind. Konkret ist ein einmaliger Zuschuss von bis zu 30.000 Euro für die Neueröffnung eines Dorfgasthauses bzw. einer Dorfbar vorgesehen und bis zu 12.000 Euro jährlich für die Aufrechterhaltung eines solchen Betriebes.
Pinzger: „Diesen Betrieben eine Sonderförderung zukommen lassen“
Dafür müssen die Betriebe aber mehrere Voraussetzungen erfüllen, unter anderem müssen sie täglich mindestens 10 Stunden geöffnet sein und ihr Mehrwertsteuerumsatz darf in den letzten 3 Jahren nicht die 200.000 bzw. 300.000 Euro überschritten haben.Als die Förderung aufgelegt worden war, war die Freude beim Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) groß: „Die Dorfgasthäuser und die Dorfbars sind ein wichtiger Pfeiler unserer Tradition und deshalb ist es auch angebracht, diesen Betrieben unter bestimmten Voraussetzungen eine Sonderförderung zukommen zu lassen“, unterstrich damals HGV-Präsident Manfred Pinzger.
45 Ansuchen – 25 genehmigt
3 Jahre später zeigt sich, dass die Förderung wohl nicht ganz so hilfreich war, wie eigentlich gedacht. „Die Anzahl der eingereichten Anträge ist relativ gering und die Quote abgelehnter Anträge hoch“, bemängelt der SVP-Landtagsabgeordnete Helmuth Tauber.Bisher Beiträge in der Höhe von 300.000 Euro ausbezahlt
Tatsächlich wurden nach Angaben des Amtes für Tourismus seit 2021 45 Ansuchen (16 im Jahr 2021, weitere 16 im Jahr 2022 und 13 in 2023) eingereicht und 25 davon genehmigt (9 im Jahr 2021 und jeweils 8 in den Jahren 2022 und 2023).Bisher wurden insgesamt Beiträge in der Höhe von 300.000 Euro ausbezahlt: im ersten Jahr 108.000 Euro, danach jeweils 96.000 Euro. Damit bekam im Schnitt jeder Antragsteller 12.000 Euro.
„ Dorfgasthäuser und Dorfbars sollen leichter in den Genuss der bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen kommen, um so dem Gasthaussterben besser entgegenwirken zu können. ”
— Helmut Tauber, SVP-Landtagsabgeordneter
Tauber hat sich deshalb dafür ausgesprochen, die Kriterien zu überarbeiten und einen entsprechenden Beschlussantrag im Landtag eingebracht, der nun genehmigt wurde. Darin wird die Landesregierung beauftragt, die Förderkriterien neu zu bewerten und eine stärkere Unterstützung der gastgewerblichen Nahversorgung anzudenken, wie der Landtagsabgeordnete erklärt. Ziel sei es, dass „Dorfgasthäuser und Dorfbars leichter in den Genuss der bereits bestehenden Unterstützungsmaßnahmen kommen, um so dem Gasthaussterben besser entgegenwirken zu können“.