Dienstag, 1. Dezember 2020

Lohnausgleich nun auch bei Arbeitsvertrag nach dem 13. Juli

Eine wichtige Lücke in den Bestimmungen zum Lohnausgleich ist geschlossen: Nun können auch all jene darum ansuchen, die erst nach dem 13. Juli 2020 einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben.

Der Lohnausgleich gilt nun auch rückwirkend für jene, die bisher durch den Rost gefallen sind. - Foto: © shutterstock









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