Mit dem August-Dekret war in Rom verfügt worden, dass der Lohnausgleich für Mitarbeiter, die pandemiebedingt das Arbeitsverhältnis unterbrechen mussten, verlängert wird. Jene Mitarbeiter, die ab dem 13. Juli 2020 angestellt wurden, waren vom zusätzlichen Lohnausgleich ausgeschlossen (die „Dolomiten“ haben berichtet). <BR /><BR />Deshalb haben sich Senator Dieter Steger mit Unterstützung des Arbeitsrechtsexperten Josef Tschöll, der HGV und der staatliche Verband Federalberghi in Rom dafür eingesetzt, dass diese Gesetzeslücke geschlossen wird. <BR /><BR />„Diese Bestimmung hätte bedeutet, dass sehr viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Hotels und Gastronomiebetrieben nicht den abermaligen Lohnausgleich beanspruchen können, weil sie erst ab Mitte Juli angestellt wurden“, teilt HGV-Präsident Manfred Pinzger in einer Aussendung mit. <BR /><BR />Die Intervention hatte Erfolg: Mit dem jüngsten Gesetzesdekret („Ristori Quater“) der italienischen Regierung wurde festgelegt, dass der Anspruch auf den 18-wöchigen Lohnausgleich aus dem August-Dekret auch all jenen Mitarbeitern zusteht, die zwischen dem 13. Juli und dem 9. November dieses Jahres eingestellt wurden. <BR /><BR /><BR />