Webbasierte Tools wie Preisvergleichsportale sammeln die Preise für ein bestimmtes Produkt von verschiedenen Onlinehändlern. Die Nutzer können das Produkt, für das sie sich interessieren, in das Vergleichsportal eingeben und sich eine Tabelle mit den Preisen aller großen Online-Shops anzeigen lassen, die das Produkt anbieten.
Man sollte sich laut EVZ jedoch bewusst sein, dass diese Online-Vergleichsportale, die oft kostenlos angeboten werden, möglicherweise gesponserte Ergebnisse liefern. Daher sollten die Suchergebnisse immer vorsichtig interpretiert werden.
Die Nutzung dieser Portale sollte daher bei der Auswahl des gewünschten Produkts nicht die eigene, unabhängige Recherche ersetzen, schreibt die EVZ in einer Aussendung.
Was hinter dem „vorherigen Preis“ steckt
Sehr oft werden Verbraucher beim Schlussverkauf mit der Angabe des vorherigen Preises konfrontiert, der durchgestrichen ist und auf den der ermäßigte Endpreis erfolgt. Damit soll klar gemacht werden, wie viel sich der Konsument durch den jetzigen Schlussverkauf erspart.Was der vorherige Preis ist, regelt seit Juli vergangenen Jahres eine neue Richtlinie. Die gesetzlichen Regelungen sehen vor, dass Verkäufer bei Werbekampagnen den Verbrauchern den vorher geltenden Preis deutlich anzeigen müssen. Mit „vorheriger Preis“ sei der niedrigste Preis gemeint, der in den 30 Tagen vor der Preissenkung angewandt wurde, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum.
Dies gilt natürlich auch für den Online-Kauf: Zwar passen sich immer mehr Online-Shops an diese Regelung an, doch einige sind ihren Verpflichtungen noch nicht nachgekommen.