Mittwoch, 27. Mai 2020

Steuerfreier Zuverdienst in Landwirtschaft möglich

Kürzlich wurde in Rom das so genannte „Decreto Rilancio“ erlassen, welches unter anderem festlegt, dass in der Landwirtschaft eine Arbeitskraft angestellt werden kann, befristet für 30 Tage und noch einmal für 30 Tage verlängerbar, deren Gehalt bis zu 2.000 Euro steuerfrei zum Lohnausgleich oder Arbeitslosengeld dazuverdient werden kann.

Regionalassessor Manfred Vallazza ist erfreut über die Errungenschaften für die Landwirtschaft. - Foto: © Markus Vallazza









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