Wie genau das funktioniert und welche Steuern nun für die Erstwohnung fällig sind, erfahren Sie hier. <BR /><BR />Der Käufer muss bereits 2023 einen Kaufvorvertrag unterzeichnet haben und innerhalb 2024 einen definitiven Kaufvertrag abschließen und zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 36 Jahre sein. Außerdem darf der Käufer nur einen maximalen ISEE-Wert von 40.000 Euro haben, informiert die Verbraucherzentrale Südtirol. <BR /><BR />Werden diese Voraussetzungen erfüllt, ist der Käufer von der Register-, Hypothekar- und Katastersteuer und von Zusatzsteuern im Falle eines Darlehens zur Finanzierung befreit. Zudem erhalten Käufer ein Mehrwertsteuerguthaben im Falle eines Kaufvertrages mit Mehrwertsteuer. <BR /><BR />Wer bereits Anfang 2024 die jeweiligen Steuern bezahlt hat, kann diese in Form eines Steuerguthabens im Jahr 2025 verwenden, sofern er die Voraussetzungen erfüllt.<BR /><BR /><BR />Die genannten Begünstigungen sollten ebenso im Falle eines Kaufes der Erstwohnung mittels Zwangsversteigerung gelten, wenn der Akt der Zuschlagserklärung innerhalb des 31. Dezember 2023 erfolgt ist, das Übertragungsdekret jedoch erst im Jahr 2024 zugestellt werden kann, informiert die VZS. <h3> Das ändert sich 2024</h3>Mit dem aktuellen Haushaltsgesetz wurden die Vergünstigungen gestrichen. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 auch junge Menschen unter 36 Jahren wieder verschiedene Steuern für den Kauf von Erstwohnungen entrichten müssen. <BR /><BR />Bei einem Kauf, der von der Mehrwertsteuer befreit ist, sind die <b>Registersteuer</b>, die mindestens 1000 Euro und bis zu 2 Prozent des Katasterwerts der Immobilie beträgt, sowie die <b>Hypothekar</b>- und <b>Katastersteuer</b> – beide jeweils in Höhe von 50 Euro – zu zahlen.<BR /><BR />Bei einem Kauf mit Mehrwertsteuer ist die <b>reduzierte Mehrwertsteuer</b> in Höhe von 4 Prozent zu zahlen, wenn die Immobilie neu gebaut wurde. Für die <b>Register</b>-, <b>Hypothekar-</b> und <b>Katastersteuer</b> sind jeweils 200 Euro fällig. <BR /><BR /><embed id="dtext86-63945684_quote" /><BR /><BR />Dass diese Förderschiene für junge Erwachsene wegfällt, sei nicht gut, bewertet Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der VZS, die Entscheidung. „Zumindest können aber bereits begonnene Kaufvorhaben noch von den Begünstigungen profitieren“, sagt Bauhofer. <BR /><BR />Die Steuerbegünstigungen sind zwar weg, aber die 80-prozentige erweiterte Staatsgarantie für Darlehen, die für den Kauf der ersten Wohnung für junge Menschen aufgenommen wurden, wurde um ein Jahr verlängert. <BR /><BR />Welche sonstigen Steuerbegünstigungen für Wohnungen anfallen, darüber gibt ein <a href="https://www.consumer.bz.it/de/steuerleitfaden" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Leitfaden der VZS</a> den Überblick.