Der Steuerabsetzbetrag von 110 Prozent beim Superbonus soll Geschichte sein und ersetzt werden durch einen Betrag von 90 Prozent bei Eigentumswohnungen. So will es die neue Regierung. Neben der Kürzung soll der Bonus außerdem nicht mehr zugänglich sein, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.<h3> Einkommensobergrenze, ab der nicht mehr für den Bonus angesucht werden kann</h3>Derzeit arbeitet die Regierung an der Aktualisierung des Wirtschafts- und Haushaltsprogrammes, das Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti am heutigen Freitag im Ministerrat vorstellen wird. An der Tagesordnung stehen vor allem Maßnahmen gegen die hohen Energiepreise und Kürzungen von staatlichen Ausgaben.<BR /><BR />Unter diese Kürzungen sollen nun also auch die Steueranreize fallen, die die Regierung gesetzt hatte, um energetischen Sanierungsmaßnahmen an Privathäusern und Mehrfamilienhäuser zu favorisieren. <h3> Wohnungseigentümer sollen leichter in den Genuss des Bonus kommen</h3>Die Mittel für den Superbonus 110 Prozent waren bereits im Juni erschöpft. Seitdem war unklar, wie die Ansuchen, die erst später gestellt wurden, finanziert werden sollten.<BR /><BR />Eine erste Antwort soll nun die Reduzierung des Superbonus von 110 auf 90 Prozent liefern: Zugänglich soll der Bonus für Renovierungsarbeiten an Erst- oder Zweitwohnungen sein. Wohnungseigentümer dürften dabei leichter in den Genuss des Bonus kommen. <h3> Parlament muss Kürzung noch absegnen</h3>Außerdem soll eine Einkommensobergrenze festgelegt werden, ab der nicht mehr für den Bonus angesucht werden kann, in Verbindung mit der Anzahl an Familienmitgliedern.<BR /><BR />Wie genau der Superbonus künftig ausschauen soll, <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/so-soll-der-neue-superbonus-aussehen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">lesen Sie hier im s+Artikel. </a><BR /><BR />Definitiv muss die Kürzung des Superbonus aber erst in den kommenden Wochen vom Parlament abgesegnet werden.<BR /><BR />