Regierung und Sozialpartner werden im Jänner Gespräche aufnehmen, um zu einer umfassenden Reform des Sozialversicherungssystems zu gelangen.<BR /><BR />Die Lebenserwartung in Italien ist nicht gestiegen. Deshalb bleibt das Renteneintrittsalter mit 67 Jahren unverändert. 42 Jahre und 10 Monate an Beiträgen sind unabhängig vom Alter Voraussetzungen für den Renteneintritt (zusätzlich zu einem gleitenden Zeitfenster von 3 Monaten).<BR /><BR />Mit dem Haushaltsgesetz wurde der sogenannte soziale Pensionsvorschuss, die „Ape sociale“, um ein weiteres Jahr verlängert: Wer mindestens 63 Jahre alt ist und sich in einer schwierigen Lage befindet, bekommt Geld vom Staat, während er darauf wartet, dass er die Voraussetzungen für den Ruhestand erfüllt.<BR /><BR />Eine Übersicht der ab 2023 geltenden Ruhestandsregelungen:<h3> Die Quote 103</h3>Diejenigen, die mindestens 62 Jahre alt sind und 41 Jahre lang Pensionsbeiträge eingezahlt haben, können innerhalb eines Zeitfensters von 3 bzw. 6 Monaten in Rente gehen. Etwa 50.000 Personen könnten in den Genuss dieser Regelung kommen, aber es ist wahrscheinlich, dass die Zahl derer, die sie tatsächlich nutzen, nur etwa halb so groß ist. Nur die Jahrgänge 1960 und 1961 kommen dafür in Frage, da die Älteren bereits mit der Quote 100 ausgeschieden sind. <BR /><BR />Diejenigen, die im Jahr 2023 64 Jahre alt sein werden und 41 Beitragsjahre aufweisen, waren im Jahr 2021 nämlich bereits 62 Jahre alt, hatten 39 Beitragsjahre und erfüllten somit die Voraussetzungen für die Quote 100. Abschreckend: Die Rente darf das Fünffache der Mindestversorgung (36.595 Euro pro Jahr für 2023) nicht übersteigen, bis das 67. Lebensjahr vollendet ist oder die Voraussetzungen für die vorzeitige Altersrente erreicht sind.<h3> Inflationsanpassung für Rentner</h3>Renteneinkommen bis zum Vierfachen des Mindestbetrags (2101,52 Euro brutto pro Monat) erhalten die volle Aufwertung um 7,3 Prozent. Bei Renten zwischen dem Vier- und Fünffachen des Mindestbetrages beträgt die Aufwertung nur 85 Prozent davon, bei solchen zwischen dem Fünf- und Sechsfachen des Mindestbetrages 53 Prozent, zwischen dem Sechs- und Achtfachen 47 Prozent, zwischen dem Acht- und Zehnfachen 37 Prozent und über dem Zehnfachen 32 Prozent. In der Praxis wird die Aufwertung bei Bruttobezügen von mehr als 5253 Euro pro Monat auf 2,33 Prozent begrenzt, was einem Verlust von fast 5 Prozentpunkten entspricht.<h3> Mindestrente auf 600 Euro angehoben</h3>Für die Über-75-Jährigen und nur für das Jahr 2023 wird die Mindestrente (die im Jahr 2022 525 Euro betrug) auf 600 Euro angehoben (statt auf 563 Euro, wie es bei der Aufwertung mit 7,3 Prozent der Fall gewesen wäre).<BR /><h3> Frauenregelung („Opzione donna“)</h3>Das Zugangsalter zu der Maßnahme nach dem beitragsbezogenen System wird auf 60 Jahre angehoben (bei weiterhin mindestens 35 Beitragsjahren), jedoch mit der Möglichkeit eines geschenkten Jahres für jedes Kind (bis maximal 2). Nur Frauen in einer schwierigen Situation können die Regelung nutzen – also solche, die entlassen wurden, eine Behinderung von mindestens 74 Prozent haben oder Pflegeleistungen erbringen.