Donnerstag, 23. April 2020

Um Soforthilfe und Sondermietbeitrag ansuchen

Bürger, die vom aktuellen Ausnahmezustand finanziell getroffen wurden, können ab Freitag, 24. April, um die Unterstützungsleistungen Soforthilfe und Sondermietbeitrag ansuchen.

Ab Freitag, 24. April, kann man in den Sozialsprengeln um die Soforthilfe Covid-19 und um den Sondermietbeitrag ansuchen. - Foto: © pixabay.com









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by