Donnerstag, 23. April 2020
Um Soforthilfe und Sondermietbeitrag ansuchen
Bürger, die vom aktuellen Ausnahmezustand finanziell getroffen wurden, können ab Freitag, 24. April, um die Unterstützungsleistungen Soforthilfe und Sondermietbeitrag ansuchen.
Ab Freitag, 24. April, kann man in den Sozialsprengeln um die Soforthilfe Covid-19 und um den Sondermietbeitrag ansuchen. - Foto: © pixabay.com