Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von 40 bis 50 Jahren gefordert.
Staatsanwaltschaft spricht von „unvergleichlicher Gier“
„Sein Leben der vergangenen Jahre war geprägt von unvergleichlicher Gier und Hybris, von Ehrgeiz und Selbstrechtfertigung, von Risikofreude und dem wiederholten Spielen mit dem Geld anderer Leute“, schrieb sie zur Begründung.Verteidigung: „Kein Super-Schurke“
Bankman-Frieds Verteidiger hatten dagegen auf gut 5 bis sechseinhalb Jahre Haft plädiert. Ihr Mandant sei keineswegs der von der Anklage skizzierte „Super-Schurke“. Die geforderte Haftstrafe sei „mittelalterlich“.Sie verwiesen außerdem darauf, dass die FTX-Kunden einen Großteil ihres Geldes zurückerhielten.
Dieses Argument ließ Richter Kaplan nicht gelten. „Ein Dieb, der seine Beute nach Las Vegas bringt und erfolgreich mit dem gestohlenen Geld wettet, hat keinen Anspruch auf Strafmilderung, indem er seine Gewinne aus Las Vegas zur Rückzahlung des gestohlenen Geldes verwendet.“
In einer Erklärung entschuldigte sich Bankman-Fried bei seinen ehemaligen Mitarbeitern. „Es tut mir leid, was passiert ist. Es gab Dinge, die ich hätte tun und sagen sollen, und Dinge, die ich hätte lassen sollen.“
Einige seiner früheren Vertrauten hatten sich schuldig bekannt und Bankman-Fried in dessen Betrugsprozess belastet.
Unternehmer soll 8 Milliarden Dollar veruntreut haben
Die Geschworenen hatten es als erwiesen angesehen, dass der für Auftritte in Jeans und T-Shirt sowie für einen markanten Wuschelschopf bekannte Bankman-Fried 8 Milliarden Dollar an Kundengeldern aus reiner Gier veruntreut habe, um zu spekulieren und seinen aufwendigen Lebensstil zu finanzieren.Dieser hatte im Prozess zwar Fehler eingeräumt, den Vorwurf des Betrugs jedoch mehrfach zurückgewiesen.
Außerdem hatte er angekündigt, gegen das Urteil und die Höhe der Strafe Berufung einlegen zu wollen.