Freitag, 4. Oktober 2019

Zusatzrentenfonds: Erfreuliches Urteil des Verfassungsgerichtshofes

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 03. Oktober 2019 hinterlegten Urteil 218/2019 einer massiven steuerlichen Ungleichbehandlung bei der Auszahlung der im geschlossenen Zusatzrentenfonds angereiften Positionen zwischen öffentlich Bediensteten und Bediensteten im privaten Sektor Einhalt geboten.

Der ASGB fordert, dass auch für jene im öffentlichen Dienst, denen bereits ihr im Zusatzrentenfonds angereiftes Kapital ausbezahlt wurde Neuberechnungen angestellt werden und die „zu viel bezahlte Steuer“ ausbezahlt wird. - Foto: © shutterstock









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