Freitag, 1. September 2023

Ab Sonntag kann Kompatscher Abschussdekret unterschreiben

Der Countdown läuft: Bis morgen, Samstag, haben die staatliche Umweltbehörde ISPRA und die Wildbeobachtungsstelle des Landes Zeit, ein Gutachten zum Ansuchen für die Entnahme von 2 Wölfen in Mühlwald und Umgebung abzugeben.

Der erste Südtiroler Wolfabschuss sollte bald anstehen. - Foto: © Shutterstock

Ab Sonntag kann Landeshauptmann Arno Kompatscher dann bereits das Abschussdekret unterschreiben. Bis gestern Nachmittag lagen allerdings weder das Gutachten der ISPRA noch jenes der Wildbeobachtungsstelle des Landes vor, teilt Landesrat Arnold Schuler auf Anfrage mit.

„Zumindest ein Gutachten brauchen wir aber auf jeden Fall“, sagt Schuler. Wie berichtet, hatte Landeshauptmann Arno Kompatscher angekündigt, dass er am 16. Tag nach dem Ansuchen um ein Gutachten bei der ISPRA das Entnahmedekret unterschreiben werde. Am 18. August hat Kompatscher per PEC-Mail das Ansuchen an die ISPRA gesendet, ein Gutachten auszustellen für die Entnahme von bis zu 2 Wölfen in Mühlwald und den angrenzenden Gemeinden Kiens, Terenten und Vintl.

„Laut unserer Rechnung endet die Frist am Samstag um Mitternacht“, sagt der Abteilungsdirektor für Forstwirtschaft, Günther Unterthiner. „Ich gehe davon aus, dass wir die Beauftragung für die Entnahme mit dem Dekret bekommen werden. Wir werden dann gleich unsere Aktionen in die Wege leiten“, kündigt Unterthiner an. „Wir haben uns bereits vorbereitet – am Sonntag sind wir auf jeden Fall einsatzbereit.“

„Der historische Moment naht“

Der Bergbauernvertreter im Bauernbund, Alberich Hofer, rechnet damit, „dass jetzt der historische Moment naht“. Er hoffe, „dass das Forstkorps sehr gut vorbereitet ist und zur Tat schreitet“. Er gehe zudem davon aus, dass der Landeshauptmann mit einem positiven Gutachten – Wildbeobachtungsstelle oder ISPRA – für die Ausstellung eines Abschussdekretes vor Gericht nicht belangt werden könne.

Der Direktor des Jagdverbandes, Benedikt Terzer, weist darauf hin, dass die Gutachten von ISPRA und Wildbeobachtungsstelle inhaltlich nicht bindend seien. Aber: Falle zumindest ein Gutachten negativ aus, so müsse man davon ausgehen, dass das Abschussdekret nur wenige Tage in Kraft bleibe und das Verwaltungsgericht es bei einem Rekurs gleich wieder aussetzen werde. Mit einem negativen ISPRA-Gutachten habe man auf alle Fälle keine guten Karten.

ISPRA und Landeswildbeobachtungsstelle arbeiten bei der Erstellung ihrer Gutachten nicht völlig unabhängig voneinander. Die ISPRA ist in der 5-köpfigen Landeswildbeobachtungsstelle mit einer Stimme vertreten.

Angeblich liefen in den vergangenen Tagen Gespräche auf höchster politischer Ebene mit der ISPRA.

Schuler ist überzeugt, dass die Wildbeobachtungsstelle „zeitgerecht“ ein Gutachten liefern wird. Der Landesrat weist aber auch darauf hin, dass es seine Zeit brauche, bis dann das Abschussdekret des Landeshauptmannes geschrieben sei. Denn im Abschussdekret gehe man auch auf die vorgelegten Gutachten ein.

Liegt das Abschussdekret vor, so werden die Forstbeamten Nacht für Nacht im Einsatz stehen, um die Wölfe zu erlegen – so lange die Maßnahme aufrecht ist, kündigt Unterthiner an.




hof

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