Donnerstag, 23. November 2023

Lichterglanz an – aber nur bis 23 Uhr

Sie gehört zum Fest von Jesu Geburt dazu wie Kekse und Geschenke: die (öffentliche) Weihnachtsbeleuchtung. Mittels Beschluss wurde sie im Vorjahr reduziert, auch um die Energieverschwendung einzudämmen. Die hohen Strompreise sind mittlerweile gesunken, das ändert aber nichts: Die Regel lautet heuer wieder – Glitzer an, aber nur bis 23 Uhr.

Lichter am Baum und an den Fassaden gehören zum Ortsbild im Advent (ein Foto vom Weihnachtsmarkt in Sterzing von 2018). - Foto: © shutterstock

„Der Beschluss ist im Juli 2022 in Kraft getreten und gilt natürlich nach wie vor“, weiß der Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, Andreas Schatzer – unabhängig von sinkenden Energiepreisen. Was bedeutet das? „Öffentliche Weihnachtsbeleuchtung muss mindestens von 23 Uhr bis 6 Uhr ausgeschalten sein, erlaubt ist sie im Zeitraum vom 15. November 2023 bis zum 15. Jänner 2024.“

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Die neuen Regeln seien auch nicht nur wegen der damals hohen Energiepreise eingeführt worden, erläutert Schatzer. „Hauptsächlich ist es beim Beschluss um die Lichtverschmutzung und um den Nachhaltigkeitsgedanken gegangen. Es ist nicht unbedingt notwendig, dass ein Christbaum die ganze Nacht beleuchtet sein muss.“

Heißt: Ab 23 Uhr Licht aus, außer die Weihnachtsbeleuchtung ist an die Straßenbeleuchtung angeschlossen. „Da ist es komplizierter, denn wenn man die Weihnachtsbeleuchtung ausschaltet, schaltet man bei den älteren Beleuchtungsanlagen auch die restliche Straßenbeleuchtung aus“, erklärt Andreas Schatzer.

Nachhaltigkeitsgedanke setzt sich durch

Die Gemeinden hätten nun einige Jahre Zeit, den Beschluss des Landeshauptmanns umzusetzen, und zwar bis innerhalb 2025, dann müssen alle Weihnachtsbeleuchtungen in der Nacht definitiv ausgeschaltet sein.

Grundsätzlich würden Südtirols Gemeinden immer mehr auf die energie- und kostensparende LED-Beleuchtung setzen, auch bei der Weihnachtsbeleuchtung. „„Alles, was neu gemacht wird, wird mit LED- und Steuerungstechnik gemacht“, sagt Schatzer.

Energie sparen – ohne ganz auf Beleuchtung zu verzichten

Das sei auch für Private zu empfehlen, die auf leuchtende Weihnachtsfiguren und Lichterketten nicht verzichten möchten: Auf die LED-Technik oder eine solarbetriebene Beleuchtung zurückzugreifen, so Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale (VZS). „Durch die Reduzierung der Einschaltzeiten, z. B. mittels Zeitschaltuhren, kann ebenfalls Energie gespart werden.“ Letztlich, so Bauhofer, sei es eine Umwelt- und Klimafrage, und deshalb gelte: je weniger, desto besser.

Und wie schwer fällt den Gemeinden die Umsetzung des Beschlusses? „Wir haben im vergangenen Jahr die Weihnachtsbeleuchtung nach dem Ende des Christkindlmarktes ausgeschaltet. Heuer haben wir die genauen Regeln noch nicht definiert, aber wir werden den Beschluss natürlich wieder berücksichtigen“, sagt Katharina Zeller, Vizebürgermeisterin von Meran, Südtirols zweitgrößter Gemeinde. Lichtverschmutzung sei ein großes Thema beim Umweltschutz. Mit wenig Aufwand könne man viel erreichen, es sei ein Schritt in die richtige Richtung.

Nicht nur zu Weihnachten ein Thema

Zudem bestimmen die Richtlinien zur Eindämmung der Lichtverschmutzung, dass die öffentliche Beleuchtung in den Gemeinden ebenfalls zwischen 23 Uhr und 6 Uhr gedimmt werden muss. Die Umsetzung dieser Richtlinien kostet sehr viel Geld. „Meistens muss die komplette Beleuchtung ausgetauscht werden, inklusive der Verkabelung“, so Schatzer. Deshalb würden noch ein paar Jahre vergehen, bis südtirolweit in den Nachtstunden die öffentliche Beleuchtung gedimmt oder ganz abgeschaltet werden wird.

tek

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