Während einer Streife in der Gemeinde Mölten war den Beamten ein Mann aufgefallen, der auf der Straße umherirrte. Bei der Überprüfung der Identität wurde festgestellt, dass für den geborenen Osteuropäer (45) ein 10-jähriges Wiedereinreiseverbot gilt. Der Mann wurde nach Bozen ins Landeskommando der Carabinieri gebracht, wo er bis zu einer Anhörung am Montagmorgen verblieb.
Am Montag ereignete sich ein ähnlicher Vorfall: Ein Geschäftsmann meldete über den Notruf 112, dass es ihm nicht möglich sei, die Räumlichkeiten seines Unternehmens zu betreten, da der Riegel des Türschlosses von Unbekannten ausgetauscht worden sei.
Eine Patrouille fand im Gebäude 2 Männer vor. Beide wurden wegen Eindringen in das Gebäude angezeigt. Einer der beiden wurden auch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt. Letzterer wurde in Absprache mit der Einwanderungsbehörde des örtlichen Polizeipräsidiums sofort in das Zentrum für Rückführung in Görz gebracht.
Dazu der Kommandant der Bozener Kompanie: „Leider garantieren Ausweisungen nicht immer eine wirksame Abschiebung aus dem nationalen Hoheitsgebiet, wie im Fall der festgenommenen Person, die nach Italien zurückgekehrt ist.“ Er erklärte weiter, die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung ermögliche es, unmittelbare Erkenntnisse über die Anwesenheit von Personen in der Gemeinschaft zu gewinnen und Ermittlungsaktivitäten zum Schutz der Gemeinschaft zu lenken.