Donnerstag, 18. Januar 2024

Mordfall Zeeshan: Neues Psycho-Gutachten beantragt

Ab 1. März befasst sich das Berufungsschwurgericht in Bozen mit dem Mord an Fatima Zeeshan.

Mustafa Zeeshan ist im März zu lebenslanger Haft verurteilt worden. - Foto: © Erika Gamper

Im März 2023 war ihr Mann Mustafa Zeeshan (41) wegen des Mordes an der 28-jährigen Hochschwangeren und des dadurch verursachten Schwangerschaftsabbruchs zu lebenslanger Haft verurteilt worden (STOL hat berichtet).

Im Berufungsverfahren peilt die Verteidigung eine Senkung des Strafmaßes an.

Fatima Zeeshan wurde im Jänner 2020 getötet.


Mustafa Zeeshan sitzt in Verona im Gefängnis. Seine Verteidiger Federico Fava und Amanda Cheneri setzen in ihrem Schriftsatz, den sie Ende Dezember hinterlegt haben, vornehmlich auf 2 Berufungsgründe.

Zum einen beantragen sie, dass das Berufungsschwurgericht unter dem Vorsitz von Richterin Silvia Monaco ihrem Mandanten die allgemein mildernden Umstände zuerkennen sollte. Mustafa Zeeshan sei unbescholten, auch sein Prozessverhalten sollte ihm positiv angerechnet werden.

Zum anderen strebt die Verteidigung ein neues psychiatrisches Gutachten über Zeeshan an, das das Gericht anordnen sollte. Wie berichtet, hatte die Verteidigung bereits im Schlussplädoyer vor dem Bozner Schwurgericht beantragt, die Beweisaufnahme wieder aufzunehmen – für ein neues Psycho-Gutachten.

Die psychiatrischen Gutachterin der Verteidigung, Anna Palleschi, war nämlich überzeugt, dass Zeeshan in einem katatonischen Zustand gewesen sei. Die Katatonie sei ein Symptom der psychotischen Depression, die zu dissoziativen Momenten führen könne, Zeeshan sei nicht schuldfähig gewesen.

Schwurgericht lehnte neues Gutachten ab

Doch das Bozner Schwurgericht hatte aufgrund der Beweislage ein neues Gutachten nicht für notwendig erachtet.

Es kam zum Schluss, dass Zeeshan sehr wohl zurechnungsfähig gewesen sei, als er in der Nacht auf den 30. Jänner 2020 in der gemeinsamen Wohnung in Vierschach seine Frau Fatima zuerst brutal geschlagen und getreten, sie dann erstickt und damit auch den Tod des ungeborenen Kindes in Kauf genommen habe. Ein Tatmotiv konnte allerdings nicht ausgemacht werden.

rc

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