Sonntag, 27. August 2023

Privatbeisetzungen in Nordtirol werden beliebter

Wer verstorbene Angehörige bestatten will, kann in Nordtirol seit 2003 Urnen auf dem eigenen Grundstück beisetzen. Dazu muss ein Antrag bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft gestellt werden. Seit 2013 - der Einführung elektronischer Akten - wurden 1.470 Anträge genehmigt. Die Tendenz sei vielerorts auf niedrigem Niveau steigend, so das Land Tirol zur APA. Die Innsbrucker Bestatterin Christine Pernlochner-Kügler sah indes reges Interesse an naturnahen Bestattungen.

Naturnahe Bestattungen sind auch in Wald-Friedhöfen möglich.. - Foto: © APA/THEMENBILD / BARBARA GINDL

In Innsbruck-Land waren es 2013 beispielsweise 15 bewilligte Anträge, 2022 dann bereits 34. Ähnlich die Entwicklung in den anderen Bezirken, so etwa in Lienz: Nach 2 Anträgen 2013 waren es im Vorjahr bereits 16. Die Zahlen seien jedoch in Relation zu den im jeweiligen Bezirk Verstorbenen zu sehen, hieß es. Abgelehnt wurden Anträge indes nur in „ein paar wenigen Fällen“. Gründe dafür seien etwa fehlende Unterlagen gewesen. Seit 2013 wurden folgende Anzahl an Anträgen in Tirol genehmigt: Bezirk Innsbruck-Land 302, Bezirk Schwaz 172, Bezirk Kitzbühel 280, Bezirk Landeck 30, Bezirk Imst 114, Bezirk Kufstein 275, Bezirk Reutte 133, Bezirk Lienz 68, Bezirk Innsbruck 100.

„Der Mann stirbt, die Frau will die Urne mit dessen Asche in den eigenen Garten stellen - oder eine Tochter will den verstorbenen Papa zurückholen in dessen Bezugsort“, erzählte Olga Reisner, Bezirkshauptfrau von Lienz, im APA-Gespräch über mögliche Hintergründe solcher Anträge. Damit ein Antrag Erfolg habe, müsse der Wille des Verstorbenen bzw. dessen Bezug zum Beisetzungsort „glaubhaft gemacht“ werden. Außerdem sei die Zustimmung des Grundbesitzers bzw. Eigentümers der Liegenschaft nötig, wo die Urne ihre Ruhestätte finden soll.

„Es gibt keinen großen Run darauf“

Sind die Unterlagen vollständig und der Wille glaubhaft gemacht, stehe nur noch das Landessanitätsgesetz einer Bewilligung entgegen. „Wir schauen beispielsweise, dass Urnen nicht im oder am Wasser bestattet werden“, so Reisner. Im Bezirk Lienz waren seit 2013 68 Anträge bewilligt worden, pro Jahr sind es rund 1 bis 5 Anträge. „Es gibt keinen großen Run darauf“, teilte Reisner mit. Abgelehnt wurde in diesem Zeitraum im Bezirk Lienz ein Antrag. In diesem Fall deshalb, weil der Antragsteller selbst noch gelebt hatte und die Urnenbeisetzung nur für eine bereits verstorbene Person beantragt werden kann - eine Klärung vor Lebensende ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Von regem Interesse für diese Form der Bestattung und naturnahen Bestattungen generell sprach indes die Innsbrucker Bestatterin Christine Pernlochner-Kügler. „Sehr oft“ würde von Angehörigen ein entsprechender Wunsch geäußert, schätzungsweise bei jedem fünften Todesfall. Das beinhalte jedoch auch den Wunsch nach Verstreuen der Asche. Sind die Voraussetzungen - wie ein eigenes Grundstück - gegeben, helfe das Bestattungsinstitut auch mit der Abwicklung des Antrags auf eine Privatbeisetzung. Den endgültigen Ruheort finden darf die Urne übrigens nicht frei zugänglich, sie muss unter der Erde bestattet werden. Pro Liegenschaft gelte dabei seit 2018 eine Obergrenze von fünf beigesetzten Urnen

„Das Verstreuen von Asche in der freien Natur ist bei uns leider nicht erlaubt“, erinnerte Pernlochner-Kügler - im Gegensatz etwa zur Schweiz. In Südtirol gebe es ebenfalls die Möglichkeit, Asche nach Zustimmung des Bürgermeisters außerhalb des Siedlungsgebiets zu verstreuen. Dass es hierzulande hapere, sei wohl auf „weltanschauliche und politische Gründe“ zurückzuführen. Angehörige hätten allerdings die Möglichkeit, die Asche Verstorbener in die Schweiz zu überstellen bzw. überstellen zu lassen und dort zu verstreuen.

Verstreuen der Asche Verstorbener in der Natur „nicht möglich“

Ein Sinneswandel auch hierzulande wäre für die Tiroler Bestatterin durchaus wünschenswert. Bei der Beisetzung von Asche sollten doch „mehr Freiheiten möglich sein“, so Pernlochner-Kügler. Dass es gewisse Regeln brauche - weil man nicht einfach „vier Kilo Asche in den Garten des Nachbarn kippen dürfe“, räumte die Bestatterin ein. Wenn aber beispielsweise „ein typischer Tiroler Bergfex“ wünsche, dass nach seinem Tod die Asche auf einem Berg verstreut werde, dann würde das doch „niemanden stören“.

Beim Land Tirol wusste man indes nichts von einem entsprechenden Interesse. Bisher habe es einen „klaren Konsens zwischen Gemeinden und Land gegeben“, dass ein Verstreuen der Asche von Verstorbenen in der Natur „nicht möglich ist“. „Über konkrete Änderungswünsche ist dem Land Tirol bis dato nichts bekannt“, teilte Gesundheitslandesrätin Cornelia Hagele (ÖVP) in einer Stellungnahme der APA mit. Sollten Gemeinden oder oder Gemeindeverband Änderungen wünschen, „bräuchte es entsprechende rechtliche Prüfungen und eine enge Abstimmung“, so Hagele.

Ein Thema seien in diesem Zusammenhang auch Waldfriedhöfe wie der „Wald der Ewigkeit“ in Kundl, brachte Pernlochner-Kügler eine weitere Möglichkeit ins Spiel. Eine Ausweitung dieses Angebots würde den Wunsch vieler Angehöriger nach einer naturnahen Bestattungsform befriedigen, schlug die Bestatterin vor. Ein neues entsprechendes Angebot kündigte indes die Stadt Innsbruck an. Am Pradler Friedhof (Ostfriedhof) befanden sich im „Garten des Friedens“ bereits 50 Urnen. Gräber verbleiben dort namenlos, nach dem Beisetzen werden die Grabstellen mit einer Grasnarbe bedeckt.

apa

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