Freitag, 23. Februar 2024

Pro Vergehen eine Strafe: Verurteilter Albaner wird nicht ausgeliefert

Jener aus Albanien gebürtige und in Bruneck wohnhafte Mann, der 2016 in Bergamo wegen eines Drogendeliktes verhaftet und rechtskräftig verurteilt worden war, ist ab heute ein freier Mann. Albanien hatte die Auslieferung des Unternehmers gefordert. Diese wurde nun vom Oberlandesgericht Trient abgelehnt. Die Begründung: Man kann für ein und dieselbe Straftat nicht 2 Mal vor Gericht gestellt werden.

Der Mann ist bereits in Italien verurteilt worden und man könne nicht für dasselbe Vergehen 2 Mal vor Gericht gestellt werden. - Foto: © dpa-tmn / David-Wolfgang Ebener

Der inzwischen in Bozen tätige Mann war vor inzwischen 8 Jahren von den Ordnungshütern mit einer größeren Menge Marihuana erwischt worden. Im folgenden Gerichtsverfahren hatte man ihm vorgeworfen, Teil einer kriminellen Vereinigung zu sein, die Drogen aus Albanien nach Italien schmuggelt. Der Mann wurde zu 3 Jahren Haft verurteilt.

Offenbar ein Wendepunkt in seinem Leben, ließ er sich seither nichts mehr zu Schulden kommen. Im Mai des Vorjahres wurde er dann wie aus heiterem Himmel plötzlich erneut verhaftet. In Albanien war nämlich ein internationaler Haftbefehl gegen ihn ausgestellt worden. Dagegen hatten seine Verteidiger Marco Dall'Aglio und Nicola Nettis Einspruch eingelegt.

Nachdem das Bozner Oberlandesgericht diesen abwies, hatten die Anwälte Kassationsbeschwerde eingelegt. Der Fall kam zurück ans Oberlandesgericht Trient. Dort wurde der Auslieferungsantrag nun definitiv abgewiesen. Die Begründung: Der Mann ist bereits in Italien verurteilt worden und man könne nicht für dasselbe Vergehen 2 Mal vor Gericht gestellt werden. Damit ist der Mann, der bis gestern im Hausarrest saß, ab heute wieder ein freier Mann.

em

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