Freitag, 9. Februar 2024

Schule: Jährlich werden 5 Fälle von Korruption gemeldet

Jährlich werden dem zuständigen Bildungsdirektor Gustav Tschenett etwa 5 Fälle von Korruption in den Schulen gemeldet. Überprüft man diese Fälle, dann geht es nicht selten um böswillige gegenseitige Unterstellungen, berichtet der Bildungsdirektor.

Bildungsdirektor Gustav Tschenett: „Überprüft man die Fälle, dann geht es oft um böswillige gegenseitige Unterstellungen und Konflikte.“ - Foto: © MATTEO_GROPPO

Heute will sich die Landesregierung mit dem Dreijahres-Plan der autonomen Schulen zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz für den Zeitraum 2024-26 beschäftigen.

Der Dreijahresplan betrifft Grund-, Mittel- und Oberschulen sowie die Schulen der Berufsbildung. Tschenett ist als Bildungsdirektor der Anti-Korruptionsbeauftragte für die Schulen in Südtirol und muss den Plan erstellen.

Der Plan listet die gefährdeten Bereiche und spezifischen Risiken auf, ebenso Vorbeugemaßnahmen – und die Maßnahmen, die zu treffen sind.

Mehrere Risikobereiche

Zu den Risikobereichen an den Schulen zählen Verfahren zum Einkauf von Gütern und Dienstleistungen: etwa, wenn gültige Angebote ausgeschlossen werden oder der Gewinner eines Angebots zu Unrecht nicht berücksichtigt wird.

Auch die Bewertung der Schüler zählt zu den Korruptions-Risikobereichen – etwa wenn Schüler bevorteilt werden und Lehrer im Gegenzug einen Vorteil erhalten.

Korruption kann aber auch dann stattfinden, wenn Schüler, die es nicht verdient hätten, trotzdem in die nächste Klasse versetzt werden und dafür entsprechende Maßnahmen ergriffen werden.

Auch die Personalbeschaffung und Personalverwaltung in den Schulen ist mit einem Korruptionsrisiko behaftet: etwa, wenn Personal nicht auf der Grundlage von unparteilichen Kriterien aufgenommen wird.

Die Bildung der Klassen kann ebenso zu Korruption führen – wenn Schüler auf der Grundlage von willkürlichen Kriterien einer Klasse zugeordnet werden – und nicht nach dem Grundsatz einer gleichmäßigen Verteilung.

Fällen in denen sich Lehrer benachteiligt fühlen

Gemeldet werden laut Tschenett beispielsweise auch Fälle, bei denen sich ein Lehrer darüber beschwert, dass jemand anderer den Zuschlag für einen Lehrauftrag erhalten hat, der eigentlich in der Rangordnung hinter ihm gereiht war – oder der nicht die Qualifikationen hätte, die er vorweisen könne.

In so einem Fall meldet der Lehrer, der sich benachteiligt fühlt, sich beim Bildungsdirektor und dann wird der Sachverhalt überprüft.

Auch Betriebe melden Beschwerden an

Auch Betriebe melden Beschwerden an – sie beklagen sich beispielsweise darüber, dass immer der gleiche Betrieb von der Schule beauftragt wird – und dass das Rotationsprinzip nicht eingehalten werde.

„Seit ich Bildungsdirektor bin, hat es bisher keine gerichtlichen Verurteilungen gegeben“, berichtet Tschenett. Es handle sich um ein Randphänomen.



stol

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