Donnerstag, 19. Oktober 2023

Seilbahnen: SAD setzt sich gegen das Land durch

Das Land Südtirol darf Seilbahndienste nicht Inhouse ohne Ausschreibung an eine Gesellschaft vergeben, die gänzlich von den Südtiroler Transportstrukturen (STA) kontrolliert wird – wie seit 2021 der Fall ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beschlossen. Damit hat sich die SAD durchgesetzt.

Das Land Südtirol darf Seilbahndienste nicht Inhouse ohne Ausschreibung an eine Gesellschaft vergeben, die gänzlich von der Südtiroler Transportstrukturen (STA) kontrolliert wird – wie seit 2021 der Fall ist. - Foto: © STA/Seehauser

In der Entscheidung heißt es, dass die Direktvergabe im Fall von Seilbahnen auch dann nicht erfolgen kann, wenn die Seilbahn nur Teil eines „intermodalen Systems“ ist.

Die Entscheidung geht auf einen Rekurs der SAD (Gesellschaft für den Öffentlichen Nahverkehr) zurück. Ab 2021 wurde die STA AG mit dem Dienst betraut, dagegen hatte SAD rekurriert.

Längerer Rechtsstreit

Die SAD hatte auch die Kompensation im Dienstleistungsvertrag für die STA als zu vorteilhaft kritisiert. Das Verwaltungsgericht hatte den Rekurs abgewiesen, woraufhin die SAD Berufung beim Staatsrat eingereicht hat.

Dieser wandte sich an den EuGH, um klarzustellen, ob die EU-Richtlinien, die die Inhouse-Vergabe von Öffentlichen Transportdiensten regelt, auch Seilbahndienste vorsieht.

Auch wollte der Staatsrat wissen, ob die Kompensation an die STA als Staats-Beitrag gewertet werden könnte. Der EuGH hat diesbezüglich erklärt, dass die Kompensation nicht als Beitrag gewertet werde, sofern er auf der Grundlage von bestimmten Parametern berechnet worden sei.

„Für Fahrgäste bleibt alles gleich“

„Für Fahrgäste und Betreiber ändert sich aktuell nichts“, heißt es von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider in einer ersten Reaktion.

„Aktuell hat das Urteil des EuGH keine Auswirkungen auf die Rittner Seilbahn und Trambahn und auf der Mendel. Das Urteil des Staatsrates wird zeigen, ob und gegebenenfalls, wie die Dienste neu vergeben werden“, heißt es vom Mobilitätsressort.

Die Verträge zwischen Land und der Südtiroler Transportstrukturen AG Sta, die die Dienste derzeit erbringt, sind auf jeden Fall bis auf Weiteres gültig.

ansa/stol

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