Dienstag, 6. Juni 2023

Tragischer Unfall: Gutachten könnte Strafverfahren neu aufrollen

Zum tragischen Verkehrsunfall vom Oktober 2016 in Sinich, bei dem David Pirhofer (31) aus Tschars und Stefanie Ravasi (21) aus Tscherms ihr Leben verloren haben, hat Justitia ihr letztes Wort noch nicht gesprochen. Im Herbst wird das Urteil im Zivilverfahren erwartet, das die Hinterbliebenen der Opfer angestrengt haben, und dieses könnte sich auch in strafrechtlicher Hinsicht auswirken.

Auf diesem schlecht beleuchteten Teilstück der Reichstraße in Sinich wurden die Radfahrer im Oktober 2016 von einem hinter ihnen fahrenden Pkw erfasst. - Foto: © Video aktiv Schnals

Das Unglück hatte sich in der Nacht vom 1. Oktober auf der alten Meraner Staatsstraße auf der Höhe des Römerkellers ereignet. Pirhofer und Ravasi waren auf einem Fahrrad unterwegs, das plötzlich von einem Pkw gerammt wurde.

Am Steuer saß ein damals 19-jähriger Führerscheinneuling. Der Aufprall war so heftig, dass beide Radfahrer noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen erlagen.

Zivilrichter Simon Tschager dürfte im Herbst sein Urteil fällen

Gegen den Autofahrer wurde wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft stellte der U-Richter das Ermittlungsverfahren dann aber ein.

Die Schlüsse der Gutachter zu Unfalldynamik und Geschwindigkeit des Pkw waren nicht einheitlich, zudem wollte ein von der Gemeindepolizei befragter Zeuge gesehen haben, wie das Rad vom Straßenrand plötzlich einen Schlenker nach links gemacht habe, und es der Autofahrer, der beim Alko-Test negativ war, wohl nicht mehr geschafft habe, auszuweichen.

Nachdem der Versuch, mit der Versicherung des Autofahrers eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, gescheitert war, strengten die Familien der Opfer vor dem Zivilgericht eine Schadenersatzklage an.

Rechtsanwalt Thomas Schnitzer, der die Hinterbliebenen von David Pirhofer vertritt, beauftragte den renommierten Ingenieur Nicola Dinon mit einer Expertise zum Unfallhergang. Dieser besuchte die Unfallstelle, vermaß die Bremsspuren und untersuchte die Schäden an den Fahrzeugen.

Strafverfahren könnte wieder aufgerollt werden

Aufgrund seiner wissenschaftlichen Berechnungen zog er den Schluss, dass das Auto zu schnell unterwegs gewesen sei – in einer 50 km/h-Zone mit etwa 90 km/h. Zivilrichter Simon Tschager dürfte schon im Herbst sein Urteil fällen.

Sollte er der Klage stattgeben und das Parteiengutachten dabei eine wesentliche Rolle spielen, könnten die Hinterbliebenen – sobald das Urteil rechtskräftig ist – aufgrund der neu zutage geförderten Erkenntnisse sogar den Antrag stellen, dass das Strafverfahren wieder aufgerollt wird.

rc/stol

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