Dienstag, 26. März 2024

Weitere Einschränkungen für Max Leitner

Heute Vormittag haben Beamte der Polizeiinspektion Meran Max Leitner eine besondere Überwachungsmaßnahme zugestellt. Wie sie aussieht und was Quästor Paolo Sartori dazu sagt.

Max Leitner bei einer Anhörung wegen Räumungsklage im vorigen Jahr. - Foto: © DLife_DF

Max Leitner erhält eine Sonderüberwachung. Mittels Anordnung wurde er dazu verpflichtet, seine Wohnung nicht vor 7 Uhr morgens zu verlassen und nicht später als 21 Uhr nach Hause zurückzukehren. Er muss seinen Aufenthaltsort festlegen und die Behörden darüber informieren. Weiters darf er sich nicht mit Kriminellen zu treffen, keine Waffen besitzen und an keinen öffentlichen Demonstrationen teilnehmen.

Das Dokument, das die Sonderüberwachung bescheinigt, muss der Betroffene stets bei sich tragen. Er darf sich auch nicht in der Nähe von Räumen, Plätzen und öffentlichen Einrichtungen aufhalten, an denen üblicherweise Kriminelle anzutreffen sind.

Diese Präventionsmaßnahme wurde auf Antrag von Quästor Paolo Sartori vom Gericht von Trient erlassen – mit der Begründung, dass Leitner als sozial gefährliche Person angesehen werde. In den vergangenen Jahrzehnten hatte er eine lange Reihe von Straftaten verübt. Dazu zählen Raubüberfälle und Schießereien.

Erst vor kurzer Zeit habe er wiederholt Mitarbeiter des Gesundheitswesens in Meran eingeschüchtert. Diese wandten sich daraufhin an den Regierungskommissar und den Quästor.

„Die Sonderüberwachung der öffentlichen Sicherheit ist eine besonders einschneidende Maßnahme der persönlichen Prävention, die in der Regel gegen Straftäter von erheblicher krimineller Bedeutung verhängt wird“, so Quästor Sartori. „Auch in diesem Fall wurde sie für notwendig erachtet, nicht nur wegen der kriminellen Vorgeschichte des Betroffenen, sondern auch wegen seines anhaltenden antisozialen Verhaltens, das im Laufe der Zeit nie aufgehört hat und sich erst vor kurzem wieder in einem bedrohlichen Verhalten gegenüber den Mitarbeitern des Gesundheitswesens äußerte.“

stol

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