Das Landesgesetz für Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen ist am 16. Juni 2023 in Kraft getreten. Daraufhin war die Durchführungsverordnung von Landeshauptmann Arno Kompatscher erlassen worden, die am 17. August veröffentlicht wurde. Es erfolgte, wie vorgesehen, die Ausweisung der Weideschutzgebiete, wo Schäden nachgewiesen werden konnten, die eine Entnahmeverfügung rechtfertigen. „Angesichts dieser Voraussetzungen, haben wir die Gutachten der Höheren Anstalt für Umweltschutz und Forschung (ISPRA) sowie von der Wildbeobachtungsstelle des Landes angefordert“, erklärt der zuständige Landesrat Arnold Schuler.
Angeforderte Gutachten fristgerecht eingegangen
Die angeforderten Gutachten sind fristgerecht eingegangen. Laut Schuler handelt es sich dabei um „sehr umfangreiche Dokumente, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen“. Die zuständigen Beamten arbeiten derzeit an ihrer Auswertung, damit von Seiten des Landeshauptmannes allfällige Maßnahmen umgehend verfügt werden können.Ob die 2 Gutachten positiv oder negativ sind, wurde doch nicht mitgeteilt. Unklar bleibt auch, ob die Abschussverfügung bereits am Sonntag unterschrieben werden kann.
Der Direktor des Jagdverbandes, Benedikt Terzer, weist darauf hin, dass die Gutachten von ISPRA und Wildbeobachtungsstelle inhaltlich nicht bindend seien. Aber: Falle zumindest ein Gutachten negativ aus, so müsse man davon ausgehen, dass das Abschussdekret nur wenige Tage in Kraft bleibe und das Verwaltungsgericht es bei einem Rekurs gleich wieder aussetzen werde.