Dienstag, 12. September 2023

De-minimis-Beiträge für Bio-Bienenhaltung weiterhin möglich

Da die Beihilfen zur Rückerstattung der Kontrollspesen für die biologische Bienenhaltung mit Jahresende auslaufen, hat die Landesregierung heute diese De-Minimis-Beihilfen weiter gesichert.

Imkerinnen und Imker, die sich an Bio-Vorschriften für die Produktion halten, erhalten weiterhin De-minimis-Beiträge für Kontrollen. - Foto: © Fachschule Laimburg/Klaus Blasbichler

Die Landesregierung hat am heutigen Dienstag die Richtlinien für die Beihilfe zur Rückerstattung von Kontrollspesen für die biologische Bienenhaltung angepasst. Dies war auch deshalb nötig, weil sich seit der letzten Genehmigung einige wesentliche gesetzliche Bestimmungen geändert haben.

So gab es bisher einen maximalen De-Minimis-Beitrag von 15.000 Euro in drei Haushaltsjahren. In den entsprechenden EU-Richtlinien wurde dieser Beitrag angehoben, und zwar auf 25.000 Euro. Zudem wurde auch die EU-Verordnung, die den gesamten Bio-Sektor regelt, in den letzten Jahren neu geschrieben.

Anspruchsberechtigt sind weiterhin Imkerinnen und Imker, die ins nationale Verzeichnis der Öko-Unternehmen eingetragen sind und ihren operativen Sitz in Südtirol haben. Die Beihilfen werden zur Deckung der Ausgaben gewährt, die durch die jährlichen amtlichen Kontrollen der biologischen Bienenhaltung anfallen – dabei werden mindestens 200 Euro und maximal 1000 Euro an Beiträgen gewährt. Außerordentliche Kontrollen oder Eigenkontrollen sind klar ausgeschlossen.

Weiters von den Beihilfen ausgeschlossen sind alle Imkerinnen und Imker, die für die biologische Bewirtschaftung ihrer landwirtschaftlichen Flächen Beiträge über den Strategieplan der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) 2023-2027 oder über die gemeinsame Obst- und Gemüsemarktordnung bekommen.

Die Anträge auf Gewährung und Auszahlung der Beihilfe müssen zusammen mit der Kopie der quittierten Rechnung bei der Landesabteilung Landwirtschaft bis zum 31. Jänner des auf das Bezugsjahr folgenden Jahres eingereicht werden. Für jedes Bezugsjahr kann nur eine Rechnung vorgelegt werden. Das Landesamt für Landmaschinen und biologische Produktion ist für die Kontrollen der Anträge zuständig. Zusätzlich dazu werden Stichprobenkontrollen vorgenommen.

lpa

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