Mittwoch, 10. April 2024

Steuerpflichtige sollen Erbschaftssteuer bald selbstständig errechnen können

Der Ministerrat in Rom hat gestern ein Dekret zur Rationalisierung der Eintragungssteuer, der Erbschafts- und der Schenkungssteuer verabschiedet.

Maurizio Leo, Italiens Vize-Finanzminister. - Foto: © ANSA

„Die Hauptmerkmale dieser Reform sind Vereinfachung, Rechtssicherheit und Rationalisierung“, erklärte Vize-Wirtschaftsminister Maurizio Leo (Fratelli d'Italia). Ziel der Änderungen sei es, das derzeitige System zu überwinden.

Das neue Dekret sieht vor, dass der Steuerpflichtige die Erbschaftssteuer selber errechnen und begleichen kann, ohne wie bisher vorher den entsprechenden Bescheid des Finanzamtes abwarten zu müssen. Das Finanzamt überprüft nämlich erst zu einem späteren Zeitpunkt die Richtigkeit von Abrechnung und Einzahlung.

Der Betrag muss vollständig digital beglichen werden, was aber für im Ausland ansässige Personen nicht zulässig ist. Außerdem braucht es keinen beizufügenden Katasterauszug mehr. Der Zeitpunkt der Zahlung ändert sich: Der Steuerpflichtige zahlt den fälligen Betrag innerhalb von 90 Tagen.

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