Dienstag, 4. Juli 2023

Efre: 15 Millionen Euro für energieeffiziente öffentliche Gebäude

Um die Energieeffizienz öffentlicher Gebäude zu steigern, stehen 15 Millionen Euro aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Projektanträge können bis Ende Oktober vorgelegt werden.

Auch Investitionen für die Installation von thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Heizsystemen sind förderfähig, sofern das zu sanierende Gebäude nicht innerhalb einer abgegrenzten Zone für die Versorgung durch ein Fernheizwerk liegt. - Foto: © pexels

Um die Energieeffizienz öffentlicher Wohn- oder Dienstleistungsgebäude zu verbessern, stehen insgesamt 15 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (Efre 2021-2027) zur Verfügung. Öffentliche Körperschaften und Körperschaften, die akkreditierte soziale Dienste (nicht in Form einer wirtschaftlichen Tätigkeit) führen, können sich ab sofort und in der Folge noch bis zum 31. Oktober 2023 im Rahmen des zweiten Aufrufs zur Einreichung von Projekten der Priorität 2 (Green) um diese Mittel bewerben. Der Aufruf zur Einreichung von Projekten zur „Förderung der Energieeffizienz in öffentlichen Gebäuden“ ist in der vergangenen Woche von der Direktorin der Abteilung Europa, Martha Gärber, unterzeichnet und im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden. Am heutigen Dienstag hat die Landesregierung davon Kenntnis genommen.

Höhere Energieeffizienz, weniger Treibhausgase

„Klimafreundliche und energieeffiziente Gebäude tragen zur Verringerung der Treibhausemissionen bei“, sagt Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Förderung von Energieeffizienz und die Reduzierung von Treibhausgasemissionen seien ein spezifisches Ziel des europäischen Efre-Programms 2021-2027 des Landes im Bereich der Priorität 'Green'. Der neue Aufruf zur Einreichung von Projekten für energieeffizientere öffentliche Gebäude ist nach jenem für den Bau von Leitungen für das Fernwärme- und Fernkältenetz der zweite mit diesem Ziel.

Öffentliche Wohn- oder Dienstleistungsgebäude

Für diesen Aufruf stehen Finanzmittel von insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung. Von diesen sind fünf Millionen Euro für Maßnahmen an öffentlichen Wohngebäuden vorgesehen und 10 Millionen Euro für öffentliche Gebäude, die für öffentliche Dienstleistungen bestimmt sind. Der Fördersatz liegt bei 80 Prozent.

Die einzureichenden Projekte müssen sich auf Gebäude in Südtirol beziehen, wobei für jedes zu sanierende Gebäude ein eigener Förderantrag zu stellen ist. Berücksichtigt werden nur Projekte mit Gesamtkosten von mehr als 200.000 Euro, wobei die Förderung maximal drei Millionen Euro je Projekt betragen darf. Die Sanierungsvorhaben müssen in der Regel bis Ende Juni 2026 umgesetzt sein.

Mindestens 30 Prozent Primärenergieeinsparung

Vorausgesetzt wird, dass durch die geplanten Maßnahmen die Energieeffizienzklasse des jeweiligen Gebäudes im Sinne der Klimahaus-Bestimmungen wesentlich verbessert wird. Die Mindestanforderungen sind mindestens „KlimaHaus Klasse B“ (Effizienz der Gebäudehülle kleiner oder gleich 50 kWh/m²a) sowie eine Primärenergieeinsparung von mindestens 30 Prozent.

Für eine hohe Einsparung an benötigter Primärenergie, das heißt, für einen hohen Grad an Energieeffizienz und somit für ein ideales Kosten-Nutzen-Verhältnis wird nach Möglichkeit die Installation einer Wärmepumpe in Kombination mit einer Niedertemperaturheizung empfohlen.

In direktem Zusammenhang mit der energetischen Sanierung sind auch Investitionen für die Installation von thermischen Solaranlagen, Wärmepumpen und Biomasse-Heizsystemen förderfähig, sofern das zu sanierende Gebäude nicht innerhalb einer abgegrenzten Zone für die Versorgung durch ein Fernheizwerk liegt. Nach Abschluss der Arbeiten muss der hydraulische Abgleich für jedes Heizelement und gegebenenfalls auch für jedes Kühlelement durchgeführt werden. Die entsprechenden Ausgaben sind im Projekt förderfähig.

Einreichungen bis Ende Oktober 2023 möglich

Projektanträge können ab sofort bis zum 31. Oktober 2023 (12 Uhr) über das Projektverwaltungssystem „CoheMON“ übermittelt werden. Die Antragstellenden (beziehungsweise die gesetzlichen Vertretenden und Personen, die mit der Projektverwaltung betraut sind) benötigen dafür die elektronische Identität (Spid).

lpa

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