Donnerstag, 28. Dezember 2023

Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten: Jetzt Anträge einreichen

Bis Ende Februar können Verfasser von wissenschaftlichen Arbeiten zu Chancengleichheit und Geschlechterfragen im Frauenbüro des Landes um den Förderpreis ansuchen.

Der Landesbeirat für Chancengleichheit zeichnet jährlich wissenschaftliche Arbeiten mit einem Förderpreis aus. - Foto: © LPA/Frauenbüro

Der vom Landesbeirat für Chancengleichheit für Frauen jedes Jahr gewährte Förderpreis für wissenschaftliche Arbeiten soll ein Ansporn für Studentinnen und Studenten sein, sich mit dem Thema der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens und mit anderen Geschlechterfragen auseinanderzusetzen.

Die Förderpreise sollen dazu beitragen, Frauen in der Wissenschaft sichtbarer und ihre Studienergebnisse einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Jahr 2024 werden die Förderpreise bereits zum 24. Mal vergeben.

Zugelassen sind Diplomarbeiten, Dissertationen, Forschungsarbeiten und Abschlussarbeiten eines mindestens zweijährigen Masterlehrganges. Der jeweilige Studienabschluss darf höchstens ein Jahr zurückliegen. Die detaillierten Richtlinien und der Vordruck für die Antragstellung sind auf dem Landeswebportal zur Chancengleichheit unter „Förderpreise für wissenschaftliche Arbeiten“ abrufbar.

Die Anträge müssen bis 28. Februar 2024 an das Frauenbüro des Landes in gerichtet werden (E-Mail oder persönliche Abgabe). Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen des Frauenbüros (zu finden in der Dantestraße 11) unter der Rufnummer 0471 416970 oder der E-Mail: [email protected].


lpa

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden