Montag, 18. September 2023

Das sind die neuen strengen Verkehrsregeln: Ministerrat gibt sein OK

Strengere Strafen fürs Telefonieren am Steuer und zu schnelles Fahren: Der Gesetzesentwurf zur Verschärfung der Straßenverkehrsordnung ist heute vom Ministerrat genehmigt worden.

Handy am Steuer? Das wird in Zukunft richtig teuer.

Verschärft wird die Ahndung der Benutzung von Mobiltelefonen am Steuer. Auch Fahrern, die betrunken sind und schwere Straftaten begehen – z. B. nach einem Verkehrsunfall fliehen –, sollen die Daumenschrauben angelegt werden: Bei 2-maliger Übertretung ist der Führerschein für immer weg.

„Es ist ein Gesetz von äußerster Dringlichkeit und Bedeutung. Angesichts der vielen, zu vielen dramatischen Unfälle ist es ein Kampf der Zivilisation – nicht einer politischen Partei, sondern des ganzen Landes“, sagt Verkehrsminister Matteo Salvini. STOL hatte über die Pläne berichtet.

Führerscheinentzug und verdreifachte Bußgelder für das Fahren mit dem Handy

Die Vorschriften für das Telefonieren mit dem Handy am Steuer (ohne Freisprecheinrichtung) werden verschärft. Die neuen Vorschriften sehen mindestens 3-mal so hohe Strafen (zwischen 422 und 1698 Euro) und einen Führerscheinentzug von bis zu 15 Tagen für diejenigen vor, die bereits weniger als 20 Punkte haben, und bis zu 30 Tage für diejenigen, die bereits in der Vergangenheit für einen Verkehrsunfall verantwortlich waren.

Wer weniger als 20 Punkte hat, ist den Führerschein zeitweise auch los, wenn er bei gefährlichem Fahren erwischt wird, beim Geisterfahren auf der Autobahn oder beim Überfahren einer roten Ampel.

Führerscheinentzug für 3 Jahre für Alkohol am Steuer

Minister Matteo Salvini hat es schon mehrfach gesagt: „Null Toleranz für betrunkene oder unter Drogen stehende Fahrer.“ Das macht Rom nun wahr.

Denjenigen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss am Steuer erwischt werden, droht der Entzug des Führerscheins für bis zu 3 Jahre.

Wiederholungstätern ist Alkohol ganz verboten, wenn sie sich hinters Steuer setzen: Der zulässige Blutalkoholspiegel wird auf 0 Gramm pro Liter gesenkt, für alle anderen gilt eine Grenze von 0,5.

Die auf eigene Kosten im Auto einzubauende „Alkoholsperre“ wird für Wiederholungstäter obligatorisch: Sie schaltet den Motor ab, wenn sie einen Blutalkoholspiegel über Null feststellt.

Hinzu kommt der lebenslange Entzug des Führerscheins bei sehr schwerwiegenden Verstößen während der Fahrt, wie z. B. bei Flucht nach einem Verkehrsunfall. Wer unter Drogeneinfluss fährt, dem wird der Führerschein sofort entzogen.

Bußgelder von bis zu 1400 Euro für Geschwindigkeitsübertretungen

Die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf den Straßen bleiben großteils unverändert: Die Höchstgeschwindigkeit beträgt weiterhin 130 Kilometer pro Stunde auf Autobahnen und 110 auf Schnellstraßen.

Auf Autobahnen mit 3 Fahrspuren plus Pannenstreifen können künftig bis zu 150 km/h gefahren werden. Von den italienweit insgesamt 7000 Kilometern Autobahn erfüllen knapp 2000 Kilometer diese Voraussetzungen.

Dafür werden die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen wesentlich härter: Sie sollen verdreifacht werden und in den schwersten Fällen bis zu 1400 Euro betragen.

Fahranfänger müssen künftig 3 Jahre warten, bevor sie sich hinter das Steuer eines stärkeren Autos setzen dürfen. Und wenn ein Minderjähriger ohne Führerschein und betrunken oder unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt wird, muss er bis zum Alter von 24 Jahren warten, bis er legal ein Auto fahren darf.

Verschärfung der Vorschriften für Elektoroller

Auch beim bisher eher „ungeregelten“ Verkehr bei den Elektrorollern will der Verkehrsminister eine Reihe von Regeln durchsetzen. Dazu gehört, dass die flitzenden Zweiradler ein Nummernschild und eine Haftpflichtversicherung haben; wer damit unterwegs ist, muss zudem einen Helm aufsetzen.

Auf Straßen, auf denen schneller als 50 km/h gefahren werden darf, sind sie künftig nicht mehr zugelassen. Außerdem sind Bürgersteige und Fußgängerinseln künftig für sie tabu.

Mehr Sicherheit soll der überarbeitete Verkehrskodex für Radfahrer bringen. So ist unter anderem ein Mindestabstand von 1,5 Meter vorgesehen, den Autofahrer beim Überholen einhalten müssen.

stol

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