So soll es künftig möglich sein, straffällige Ausländer aus Italien auszuweisen, auch wenn sie eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung haben. Der Innenminister kann die Ausweisung eines Ausländers „aus schwerwiegenden Gründen der öffentlichen Ordnung oder der Sicherheit des Staates“ anordnen.
Öffentliche Sicherheit: Präfekt kann Ausweisungen anordnen
Wenn schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit vorliegen, wird die Ausweisung vom Präfekten angeordnet. Der Quästor kann die Wiedereinreise einer ausgewiesenen Person, die einen Antrag auf Teilnahme an einem Strafverfahren gestellt hat, ablehnen, wenn er der Ansicht ist, dass ihre Anwesenheit eine „schwerwiegende Störung oder eine ernste Gefahr für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit“ darstellen könnte.Ein zum zweiten Mal eingereichter Asylantrag (nach Ablehnung des ersten Antrags) blockiert nicht die Vollstreckung einer laufenden Abschiebungsanordnung. Wenn der Asylbewerber nicht bei der zuständigen Polizeidienststelle zur Überprüfung der angegebenen Identität und zur Formalisierung des Antrags auf internationalen Schutz erscheint, gilt das Verfahren als nicht eingeleitet.
Vorgehen gegen „falsche Minderjährige“
Falls vorübergehend keine speziellen Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, kann der Präfekt einen minderjährigen Ausländer, der auf den ersten Blick älter als 16 Jahre zu sein scheint, für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen in einer speziellen Abteilung normaler Auffanglagern für Migranten unterbringen. Bei einer großen Anzahl eingetroffener Migranten kann die Behörde für öffentliche Sicherheit anthropometrische Messungen oder andere Gesundheitsuntersuchungen, einschließlich Röntgenaufnahmen, anordnen, um das Alter des Migranten zu bestimmen.Die Operation „Sichere Straßen“ wird verstärkt, in deren Rahmen derzeit 5000 Soldaten in den Städten eingesetzt werden. 400 zusätzliche Militärangehörige zur Bewachung italienischer Bahnhöfe sind vorgesehen.