Mittwoch, 20. März 2024

Neues Landestarifverzeichnis für Gesundheitsleistungen genehmigt

Ab April gelten neue „Wesentliche Betreuungsstandards“ für die Leistungen, die über den Landesgesundheitsdienst angeboten werden. Zuvor ausgestellte Verschreibungen sind bis 28. September gültig.

Ab 1. April treten die neuen "Wesentlichen Betreuungsstandards" auch in Südtirol in Kraft. Fachärztliche Visiten, diagnostische oder Laborleistungen, die vor diesem Datum verschrieben wurden, können noch bis 28. September 2024 vorgemerkt werden. - Foto: © lpa

Mit dem gestrigen Beschluss der Landesregierung wird der Landeskatalog der verschreibbaren Leistungen neu festgelegt, die neuen Landestarife für fachärztliche Leistungen, Instrumentaldiagnostik und Laboruntersuchungen bestimmt, und der Katalog der Ticketbefreiungen auf Landesebene aktualisiert. Wie auf staatlicher Ebene treten die Neuerungen auch in Südtirol mit 1. April 2024 in Kraft.

„Damit fallen beispielsweise neue bildgebende Verfahren mit hochtechnologischen Geräten und anspruchsvollere Labortests künftig unter die Leistungen, die der öffentliche Gesundheitsdienst kostenlos oder gegen Kostenbeteiligung in Form des 'Tickets' bereitstellt, während andere, veraltete Leistungen aus dem Verzeichnis gestrichen wurden“, erläutert Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Auch Leistungen im Bereich der medizinischen Genetik, der Onko-Hämatologie und der pathologischen Anatomie wurden überprüft, und das Angebot wurde erweitert.

Verschriebene Leistungen innerhalb von 180 Tagen vormerken

Für die Bürger werden viele Neuerungen vielleicht nicht unmittelbar spürbar sein, sie sind aber die Nutznießende vieler Leistungen, die in Zukunft zugänglicher werden. Für Verschreibungen, die vor dem 1. April nach dem „alten“ Tarifverzeichnis ausgestellt wurden, ist eine Übergangszeit vorgesehen: Sie bleiben bis zum 28. September 2024 gültig, das heißt, die entsprechenden Leistungen müssen bis zu diesem Stichtag vorgemerkt werden. Auch für Leistungen, die nach dem 1. April im gesamten Staatsgebiet verschrieben werden, gilt eine Vormerkfrist von 180 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ausstellung, andernfalls verfallen sie.

Viele „Extra-LEA“ werden zu Wesentlichen Betreuungsstandards
Im Beschluss der Landesregierung wurden auch die zusätzlichen Betreuungsstandards, sogenannte Extra-LEA, genehmigt, die auf Landesebene über die staatlich vorgegebenen Leistungen hinaus über den Landesgesundheitsdienst erbracht werden können. Mehrere Leistungen, die in Südtirol bislang als Extra-LEA erbracht wurden, sind in die neuen „Wesentlichen Betreuungsstandards“ des Staates eingeflossen, wie zum Beispiel die Kataraktoperation, Karpaltunnelbefreiung, Befreiung bei schnellendem Finger oder Hammerzehkorrektur.

lpa

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