„Ein laufendes Gerichtserfahren einer Abgeordneten mit dem Land wäre ein Grund für eine Unvereinbarkeit mit dem Amt als Abgeordnete“, so die Vorsitzende des Ausschusses, Brigitte Foppa (Grüne). <BR /><BR /><embed id="dtext86-63968643_quote" /><BR /><BR />Der Wahlbestätigungsausschuss hat nun die Bewertung von Holzeisens Vereinbarkeit bis zum Urteil des Verfassungsgerichts ausgesetzt. „Für die anderen 34 Abgeordneten stellte der Ausschuss einstimmig die Wählbarkeit fest“, sagte Brigitte Foppa.