Mittwoch, 13. März 2024

Verkehrseinschränkungen: Transportkommission gibt grünes Licht

„Es ist ein wichtiger Meilenstein, aber ein steiniger Weg liegt weiterhin vor uns“, sagt Verkehrslandesrat Daniel Alfreider. Die Transportkommission der Abgeordnetenkammer hat einer Änderung der Straßenverkehrsordnung zugestimmt, mit der verkehrseinschränkende Maßnahmen in den UNESCO-Gebieten ermöglicht werden sollen – und damit auch beispielsweise auf den Dolomitenpässen.

Die viel befahrene Straße in Richtung Sellajoch: Eine Änderung der Straßenverkehrsordnung würde Verkehrsreduzierungen ermöglichen. - Foto: © sch

Verkehrseinschränkungen in Form von ZTL („zone a traffico limitato“) waren bisher in Italien fast nur innerorts möglich. Von der Verkehrslawine alljährlich betroffen sind in Italien aber auch Straßen außerhalb von Ortschaften – wie etwa entlang der Costa Amalfitana oder bei Cinque Terre.

Dort versucht man ebenfalls, Regelungen für Verkehrseinschränkungen durchzusetzen. Aufgrund eines Schulterschlusses mit diesen Gebieten ist es nun gelungen, eine Abänderung der Straßenverkehrsordnung zu erreichen – in der Transportkommission.

Wichtiger Meilenstein, aber nicht ganz zufrieden

Diese Änderung steht heute in der Aula der Abgeordnetenkammer auf der Tagesordnung. Geben die Kammerabgeordneten grünes Licht für die Änderung, muss dann auch noch der Senat zustimmen, sagt Verkehrslandesrat Alfreider.

Ganz zufrieden sei man mit der Änderung nicht, auch wenn sie ein wichtiger Meilenstein sei. Denn diese Gesetzesänderung wird – wenn die Formulierung so bleibt – die Einführung einer Maut nicht zulassen.

Kontingentierung von Fahrzeugen

Sehr wohl könnte damit aber eine Kontingentierung von Fahrzeugen ins Auge gefasst werden – auch dafür bräuchte es aber noch die entsprechenden Genehmigungen. Eine Kontingentierung wäre vom Verwaltungsaufwand her allerdings enorm schwierig. Dabei könnten Verkehrsteilnehmer aus verschiedenen Gründen rechtlich darauf pochen, ein Durchfahrtsrecht zu haben. Eine Maut einzuführen, wäre hingegen einfacher, erklärt Alfreider.

Federführend bei dieser Gesetzesänderung war Forza Italia – mit dem Unterstaatssekretär für Infrastruktur- und Transportwesen, Tullio Ferrante. Die Verkehrseinschränkungen dürfen demnach aber nicht auf das ganze Jahr ausgedehnt werden, sondern für höchstens 5 Monate pro Jahr gelten. Der Zugang zu den betroffenen verkehrsbelasteten Straßen dürfte dann auch elektronisch kontrolliert werden. Eine Voraussetzung sei dann auch ein positives Gutachten des Präfekten.

Laut Ferrante sollten die Regeln, die eingeführt werden, flexibel sein – und zusammen mit den Lokalkörperschaften (wie etwa den Gemeinden) erarbeitet werden. Die Einschränkung des Verkehrs sollte zu einem Vorteil für alle werden, meint Ferrante.

hof

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