Samstag, 21. Oktober 2023

Wahlen: Achtung auf Namensgleichheiten – Das müssen Sie wissen

Bei der Landtagswahl sollte man beim Ausfüllen des Stimmzettels auf jeden Fall den vollen Namen hinschreiben – Vor- und Zuname – denn sonst kann die Vorzugsstimme bei einigen Kandidaten nicht zugeordnet werden: Für die SVP kandidieren Manfred Mayr und Dieter Mayr, beim Team K sind es Dr. Franz Ploner und Alex Ploner, bei der Süd-Tiroler Freiheit treten Myriam Atz Tammerle und Stefanie Tammerle Trocker an. Nachnamen-Gleichheiten gibt es auch bei anderen Parteien.

Bei der morgigen Landtagswahl sollte man beim Ausfüllen des Stimmzettels auf jeden Fall den vollen Namen hinschreiben. - Video: stol

So treten beispielsweise bei den Freiheitlichen Günther Matscher und Julia Matscher an, bei JWA Eva Hofer, Leah Maria Hofer und Manuela Hofer, beim Centro Destra Rosario Andreani und Daniela Andreani.

488 Kandidaten von insgesamt 16 Parteien stellen sich am Sonntag der Wahl, die von 7 Uhr bis 21 Uhr stattfindet. 35 Sitze sind zu vergeben. Gleich nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen ausgezählt.

Einheitliche Bleistifte, die nicht auslöschbar sind

Bei der Wahl werden Tausende einheitliche Bleistifte verwendet, die nicht auslöschbar bzw. radierbar sind und nicht durchschlagen.

Allein und ohne Handy in die Kabine

Grundsätzlich gilt: Der Wähler muss alleine in die Wahlkabine, um dort seine Stimme abzugeben. Wer dazu eine Unterstützung braucht, etwa wegen einer Behinderung, benötigt dafür ein ärztliches Zeugnis. Das Handy darf nicht mit in die Wahlkabine genommen werden. Damit soll vermieden werden, dass verbotenerweise der Wahlzettel fotografiert wird.

Wenn ein Wähler den Wahlzettel nicht ausfüllt und anschließend den Zettel in die Box gibt, so zählt diese Stimme sehr wohl – aber nur als weiße Stimme.

Wenn Vorzugsstimme nicht zum Listenzeichen passt

Kreuzt ein Wähler beispielsweise das Listenzeichen der SVP an und gibt dann aber einem Grünen-Kandidaten die Vorzugsstimme, dann hat die Listenstimme den Vorzug: Die Stimme wird somit der SVP zugeordnet, der Grünen-Kandidat erhält nicht die Vorzugsstimme. Früher konnte man statt eines Kandiatennamens auch die Nummer angeben, mit der ein Kandidat auf der Liste gereiht war. Dies reicht seit 2018 nicht mehr aus. Wird nur die Nummer geschrieben, ist die Vorzugsstimme nichtig.

Keine Kandidatenlisten in den Wahlkabinen

In den Wahlkabinen hängen keine Listen der Parteien und Kandidaten. Wer sich schwer damit tut, sich die Namen der Kandidaten zu merken, denen er die Vorzugsstimme geben will, darf einen Zettel mitnehmen.

Eine Vorzugsstimme pro Zeile

Bei Landtagswahlen gibt es nur einen Stimmzettel. Die Stimmabgabe erfolgt durch Ankreuzen des bevorzugten Listenzeichens auf dem Stimmzettel. In den Zeilen neben dem Symbol können bis zu maximal 4 Vorzugsstimmen gegeben werden – eine Vorzugsstimme pro Zeile.

Zum Wählen benötigt man einen Wahlausweis und einen Personalausweis (Identitätskarte, Führerschein, Reisepass, usw.). Wer keinen oder einen beschädigten Wahlausweis hat, muss sich ans Gemeindewahlamt wenden – dieses ist heute Samstag, von 9 bis 18 Uhr und morgen, Sonntag, während der gesamten Wahl geöffnet. Wer sich als Patient in einem Krankenhaus oder als Heimgast in einer Pflegeeinrichtung befindet, kann dort seine Stimme abgeben.

Mehr zu den Landtagswahlen finden Sie hier.


hof

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