Donnerstag, 18. Januar 2024

EU verbietet Barzahlungen von über 10.000 Euro

Barzahlungen in Höhe von mehr als 10.000 Euro werden in der Europäischen Union künftig verboten. Die Unterhändler von Europaparlament und Mitgliedstaaten einigten sich am Donnerstagmorgen auf EU-weite Vorschriften gegen Geldwäsche, die Schlupflöcher in den nationalen Gesetzen stopfen sollen. Händler von Luxusgütern müssen demnach zudem die Identität ihrer Kunden überprüfen und verdächtige Geschäfte an die Behörden melden.

Verschärfte Regeln für Barzahlungen. - Foto: © APA/Manhart / EVA MANHART

Die verschärften Regeln sollen unter anderem für den Handel mit Juwelen, Luxusautos, Privatflugzeugen und Schiffen gelten. Unter das neue Gesetz fallen der Einigung zufolge ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine wie der FC Bayern München oder Borussia Dortmund. Der Profifußball mit seinen Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten gilt als mögliches Einfallstor für Geldwäsche in Europa.

Die Behörden sollen zudem Kryptowährungen und die Bankgeschäfte von Superreichen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro strenger überwachen. Eigentümer von Unternehmen mit einem Anteil von mindestens einem Viertel müssen EU-weit registriert werden. Dadurch soll unter anderem verhindert werden, dass russische Oligarchen die EU-Sanktionen infolge des Angriffs auf die Ukraine umgehen können.

Strengere Anti-Geldwäsche-Regeln für Kryptowährungen, Banken, Oligarchen und Fußballvereine seien „längst überfällig“, betonte der Verhandlungsführer im Europaparlament, Eero Heinäluoma. Ein EU-weit einheitlicher Rahmen stopfe die nationalen Schlupflöcher. „Bislang verlieren die Mitgliedstaaten Milliarden von Euro“, erklärte der finnische Sozialdemokrat.

Dem Gesetz müssen Europaparlament und Mitgliedstaaten noch formal zustimmen. Die Überwachung der neuen Regeln sollen nationale Behörden übernehmen, koordiniert von einer neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde (Anti Money Laundering Authority - Amla). Der Sitz der Amla wird in diesem Jahr festgelegt, auch Wien hat sich dafür beworben.

apa

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