Mittwoch, 4. Oktober 2023

Geschützter Markt: Regierung will verlängern

Wer Strom und Gas vom geschützten Markt bezieht, dürfte dies nun doch länger tun können als bisher angenommen. Die Frist soll laut jetzt veröffentlichten Plänen des italienischen Umweltministeriums um bis zu 12 Monate verlängert werden. Es wäre die x-te Aufschiebung seit 2019.

Kunden soll mehr Zeit eingeräumt werden, um den Anbieter zu wechseln. - Foto: © dpa-tmn / Andrea Warnecke

Eigentlich hätte der geschützte Grundversorgungsdienst für Gas mit Stichtag 10. Jänner kommenden Jahres abgeschafft werden sollen, jener für Strom im April. Dies könnte sich nun ändern. Wie Umweltminister Gilberto Picchetto bestätigt, sei man dabei, einen neuen Termin festzulegen. Die italienweit rund 10 Millionen und in Südtirol zigtausend betroffenen Haushalte sollen 6 bis 12 Monate länger Zeit bekommen, um sich nach einem Anbieter ihrer Wahl auf dem freien Markt umzusehen.

„Schrittweise Umstellung möglich“

„Eine definitive Entscheidung ist zwar noch nicht gefallen, aber wir bereiten binnen der nächsten 2 Wochen einen konkreten Vorschlag vor. Auch wollen wir zwischen schutzbedürftigen und allen anderen Haushaltskunden unterscheiden, Und zwar insofern, als dass es zu einer schrittweisen Umstellung vom geschützten auf den freien Markt kommen könnte.“ Schutzbedürftige Personen („vulnerabili“) sind laut Ministerium in erster Linie die Über-75-Jährigen und Einkommensschwache bzw. Haushalte, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Ein wichtiger Indikator dürfte wie beim Sozialbonus ein ISEE-Wert von bis zu 15.000 Euro sein.

In Sachen Abschaffung des geschützten Marktes kommt Italien also weiterhin nur in sehr kleinen Schritten voran. In den letzten 4 Jahren war der Termin immer wieder nach hinten verlegt worden. Früher oder später wird der Übergang aber kommen, weshalb es vorteilhaft ist, rechtzeitig Angebote von verschiedenen Energieunternehmen zu vergleichen, wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) empfiehlt.

hil

Alle Meldungen zu:

Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by
Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden