„Der HGV hält sich bei der Ausarbeitung der Arbeitsverträge an die Bestimmungen der nationalen Kollektivverträge sowie an das mit den Fachgewerkschaften auf lokaler Ebene abgeschlossene Landeszusatzabkommen“, heißt es in der Mitteilung. Im Falle von Krankheit stehe den Mitarbeitenden (sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit) das Krankengeld von Seiten des NISF/INPS zu, mit einer zusätzlichen Integrierung durch den Arbeitgebenden.
Der von dem scheidenden Präsidenten der Vinzenzgemeinschaft Südtirol, Josef Haspinger, erwähnte Fall wird vom HGV verurteilt. „Gleichwohl ist es nicht angebracht, solch eklatante Fälle so darzustellen, als sei dies im Gastgewerbe üblich. Im Übrigen kann ich auch nicht nachvollziehen, welche Hotels im Sommer geschlossen hätten“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder abschließend in der Medienaussendung.