Donnerstag, 10. August 2023

Ortstaxe: Neuregelung fix

Wie die Ortstaxe künftig aussehen soll, darüber hat man lange diskutiert. Nun ist die Neuregelung fix: Die Landesregierung hat kürzlich die sogenannte Gemeindeaufenthaltsabgabe angepasst. Ab 2024 fließt somit mehr Geld in Richtung IDM und es gelten höhere Tarife.

Die Gemeindeaufenthaltsabgabe wird pro Gast und Nacht fällig. Sie beträgt zwischen 1,50 und 2,50 Euro. shutterstock - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Die Ortstaxe ist eine der wesentlichen Finanzierungssäulen des Südtiroler Tourismus. Im gesetzlichen Sinne ist sie eine Steuer, die der Gast pro Übernachtung bezahlt.

Man habe die entsprechende Durchführungsverordnung nun abändern müssen, „um unter anderem die Querfinanzierungen an die IDM durch den Landeshaushalt reduzieren zu können“, erläuterte Tourismus-Landesrat Arnold Schuler.

Zur Erinnerung: Bisher behielten die Tourismusvereine 75 Prozent der Einnahmen aus der Ortstaxe, 25 Prozent gingen an IDM.

Ab 1. Jänner 2024 bleiben hingegen 70 Prozent der Einnahmen den Tourismusorganisationen, wovon 10 Prozent für Gemeinschaftsprojekte mit IDM vorgesehen sind. Die restlichen 30 Prozent erhält die IDM.

„Diese Aufteilung haben wir mit den Betroffenen besprochen, sie sieht eine Mehreinnahme für alle vor und wurde gutgeheißen“, betonte Schuler. Im Vorfeld war vor allem der höhere Anteil für IDM umstritten gewesen.

Neue Tarife ab 2024

Neu definiert wurde nun auch, dass Schul- und Jugendgruppen (mindestens 10 minderjährige Mitglieder) keine Gemeindeaufenthaltsabgabe entrichten müssen.

Alle anderen bezahlen je nach Beherbergungskategorie: 2,50 Euro in 5-Sterne-, 4-Sterne-S- sowie in 4-Sterne-Betrieben und 2 Euro in 3-Sterne-Häusern sowie in Unterkünften mit 5 Blumen (Urlaub auf dem Bauernhof) und 5 Sonnen (Privatzimmervermieter). Für alle Kategorien darunter beträgt die Abgabe 1,50 Euro.

Die Gemeinden haben die Möglichkeit, die Ortstaxe zur Finanzierung von tourimusrelevanten Dienstleistungen und Infrastrukturen auf maximal 5 Euro zu erhöhen.

In Vergangenheit hatte die Ortstaxe je nach Beherbergungskategorie 0,85 bis 1,60 Euro betragen und konnte für besondere Vorhaben auf maximal 2,50 Euro angehoben werden.

Am 1. Jänner 2024 treten die abgeänderten Tarife in Kraft.

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lpa/gam

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