Freitag, 4. August 2023

Photovoltaikanlagen am Stadeldach: Ab 12. September um Beitrag bewerben

Photovoltaikanlagen und weitere energetische Maßnahmen an landwirtschaftlichen Betriebsgebäuden werden mit Mitteln aus dem Aufbaufonds Pnrr finanziert. Eine Milliarde Euro stehen zur Verfügung.

Die Subventionen werden bis zur Erschöpfung der Mittel gewährt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Vom 12. September bis 12. Oktober können Ansuchen um die Errichtung von Agri-Photovoltaik-Anlagen mit Finanzierung aus dem Aufbaufonds Pnrr gestellt werden.

Am 21. Juli wurde der neue Aufruf aufgrund eines Dekrets des Landwirtschaftsministeriums veröffentlicht. Aus dem Pnrr-Fonds werden Agri-Photovoltaikanlagen finanziert, und zwar im Ausmaß von einer Milliarde Euro (Mission 2, Komponente 1, Investition 2.2 „Agrisolar Park“). Anträge auf Zugang zu Subventionen für den Bau von Photovoltaikanlagen, die auf Gebäuden zur produktiven Nutzung in den Sektoren Landwirtschaft, Viehzucht und Agrarindustrie installiert werden, können ab dem 12. September um 12 Uhr bis zum 12. Oktober um 12 Uhr über die von der GSE eingerichtete Computerplattform eingereicht werden. Die Subventionen werden bis zur Erschöpfung der Mittel gewährt. Die Reihenfolge der Antragstellung ist entscheidend.

Die für die Initiative „Parco Agrisolare“ bereitgestellten Mittel begünstigen den sogenannten gemeinsamen Eigenverbrauch, wobei auch die gebündelte Beteiligung von landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben gefördert wird. Gefördert werden Photovoltaikanlagen bis zu einer maximalen Leistung von 1000 Kilowatt-Peak pro Anlage, die auf den Dächern der landwirtschaftlichen Gebäude installiert werden.

Akkumulationssysteme, Aufladevorrichtungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind ebenfalls förderfähig (z. B. Asbestsanierung, Wärmedämmung und Dachlüftungssysteme). Die neue Ausschreibung sieht einen Höchstbetrag der förderfähigen Ausgaben für Speichersysteme von bis zu 100.000 Euro und für Forschungsgeräte von bis zu 300.000 Euro vor, wobei die maximalen Ausgaben pro Begünstigtem bei etwa 2 Millionen Euro liegen.

Wer ist berechtigt?

Zu den Begünstigten gehören landwirtschaftliche Unternehmer in Einzel- oder Gesellschaftsform, agroindustrielle Unternehmen und landwirtschaftliche Genossenschaften, auch in zusammengeschlossener Form.

Nicht begünstigt werden können Unternehmen, die von der Führung eines Mehrwertsteuerregisters befreit sind und einen Jahresumsatz von weniger als 7000 Euro (bezogen auf das Steuerjahr 2022) haben.

Jeder Begünstigte hat die Möglichkeit, ein oder mehrere getrennte Projekte einzureichen. Die förderfähigen Gesamtausgaben pro Begünstigtem dürfen in keinem Fall 2,33 Millionen Euro übersteigen.

Stellt die GSE (Gestore dei Servizi Energetici) fest, dass derselbe Begünstigte mehrere Anträge für dasselbe Projekt eingereicht hat, bewertet sie den zuletzt eingereichten Vorschlag.

lpa/stol

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