Donnerstag, 23. November 2023

Sorge um Winterlohnausgleich: Kein Geld vom NISF/INPS

Die ersten Schneefälle sind in höheren Tallagen Südtirols bereits gefallen. Damit steigt die Besorgnis der lokalen Klein- und Mittelunternehmen (KMU) in Bezug auf einen möglicherweise fehlenden Winterlohnausgleich. Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister mahnt: „Es braucht dringend eine Lösung!“

Wenn es stürmt und schneit und die Arbeiten auf höher gelegenen Baustellen ruhen, sind einige Unternehmen auf den Winterlohnausgleich für ihre Mitarbeiter angewiesen. Doch es gibt Probleme.

Unerwartete Arbeitsausfälle aufgrund winterlicher Witterungsverhältnisse in höher gelegenen Gebieten und Tälern werden in den nächsten Monaten keine Seltenheit darstellen. Diese Tatsache bereite zahlreichen Südtiroler Unternehmen erhebliche Sorgen, heißt es vom Verband.

„Letzthin hat das NISF/INPS viele Anträge auf Winterlohnausgleich abgelehnt. Damit fehlen den Betrieben Gelder für Mitarbeiter, um das Arbeitsverhältnis zu garantieren.“ In einem Statement betont der Bauunternehmer Markus Bernard: „Südtirol erlebt im Vergleich zu anderen Regionen außergewöhnliche winterliche Wetterbedingungen. Da Arbeitsausfälle in dieser Zeit durchaus auftreten können, ist es wichtig, dass sie finanziell ausgeglichen werden können. Außerdem ist der Lohnausgleich im Kollektivvertrag vorgesehen. Jeder Betrieb zahlt für jede geleistete Arbeitsstunde Geld hierin ein. Für uns ist unverständlich, warum das NISF/INPS nicht mehr bereit ist, diese Gelder für den Winterlohnausgleich bereitzustellen.“

In diesem Sinne appelliere der lvh abermals an das NISF/INPS, um unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung von Ersatzzahlungen im Falle von unvorhergesehenen Arbeitsausfällen im Winter zu gewährleisten. Trotz wiederholter Bemühungen seitens des Verbandes, gemeinsam mit politischen Vertretern vor Ort und auf staatlicher Ebene, sei bis dato kein positives Ergebnis erzielt worden. „Der Unmut in den Unternehmen ist sehr groß. Wir fordern ein sofortiges Einlenken der NISF/INPS. Der bestehende Gesetzestext muss dringend angepasst werden“, betont auch lvh-Präsident Martin Haller.

stol

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