Mittwoch, 31. Januar 2024

Südtiroler wehrt sich erfolgreich gegen Großbank Intesa

Die italienische Großbank Intesa Sanpaolo hatte die Übertragung des Kontos eines Südtiroler Kunden veranlasst. Dieser jedoch wollte sich damit nicht abfinden und setzte sich zur Wehr. Offenbar mit Erfolg.

Italienweit sind Millionen Kunden betroffen. shutterstock - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Doch der Reihe nach: Ein Südtiroler Kunde der italienischen Großbank Intesa Sanpaolo erhielt im vergangenen Jahr eine Benachrichtigung, dass sein Konto zur Isybank - eine Online-Bank, die zur Intesa Sanpaolo-Gruppe gehört - übertragen werde. Der betroffene Kunde leitete die Mitteilungen an die Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS) weiter, um zu klären, ob eine solche Übertragung rechtens sei. Das geplante Vorgehen betraf nicht nur diesen Kunden, sondern einige Millionen Kunden von Intesa Sanpaolo, hauptsächlich solche, die nicht regelmäßig die Filialen der Bank aufsuchten. Die Übertragung sollte dabei automatisch erfolgen.

In der Mitteilung an den Kunden rechtfertigte die Bank das Vorgehen unter Berufung auf ihre Unternehmenspolitik, die die Übertragung eines Teils der Kundschaft an ihre Onlinebank Isybank notwendig mache.

Nach Erhalt der Unterlagen des Betroffenen reichte die VZS eine Eingabe bei der Banca d'Italia sowie bei der Marktüberwachungsbehörde AGCM ein. In der Eingabe wurde betont, dass eine solche Übertragung von Kunden unrechtmäßig sei und den grundlegenden Rechten der Verbraucher widerspreche. Zudem dürfe eine einseitige Vertragsänderung nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes erfolgen.

„Ausdrückliche Zustimmung notwendig“

Daraufhin leitete die AGCM ein Untersuchungsverfahren gegen Intesa Sanpaolo und Isybank ein. Im entsprechenden Dokument zur Verfahrenseinleitung hält die Behörde fest, dass die fehlende Vorab-Einholung der Zustimmung der Kunden zur Kontoübertragung eine grobe Vernachlässigung der beruflichen Sorgfalt darstellt. Daher stoppte die AGCM die Kundenübernahme und entschied, dass diese erst dann wieder aufgenommen werden könne, wenn die Betroffenen ausdrücklich ihre Zustimmung dazu geben.

stol

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