Doch der Reihe nach: Ein Südtiroler Kunde der italienischen Großbank Intesa Sanpaolo erhielt im vergangenen Jahr eine Benachrichtigung, dass sein Konto zur Isybank - eine Online-Bank, die zur Intesa Sanpaolo-Gruppe gehört - übertragen werde. Der betroffene Kunde leitete die Mitteilungen an die Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS) weiter, um zu klären, ob eine solche Übertragung rechtens sei. Das geplante Vorgehen betraf nicht nur diesen Kunden, sondern einige Millionen Kunden von Intesa Sanpaolo, hauptsächlich solche, die nicht regelmäßig die Filialen der Bank aufsuchten. Die Übertragung sollte dabei automatisch erfolgen.
In der Mitteilung an den Kunden rechtfertigte die Bank das Vorgehen unter Berufung auf ihre Unternehmenspolitik, die die Übertragung eines Teils der Kundschaft an ihre Onlinebank Isybank notwendig mache.
Nach Erhalt der Unterlagen des Betroffenen reichte die VZS eine Eingabe bei der Banca d'Italia sowie bei der Marktüberwachungsbehörde AGCM ein. In der Eingabe wurde betont, dass eine solche Übertragung von Kunden unrechtmäßig sei und den grundlegenden Rechten der Verbraucher widerspreche. Zudem dürfe eine einseitige Vertragsänderung nur bei Vorliegen eines berechtigten Grundes erfolgen.