südtirol privat begrüßt die Änderung des GIS-Gesetzes, mit der die Auslastungsobergrenzen für den günstigeren GIS-Steuersatz von bisher 20 bis 50 Prozent auf 15 bis 25 Prozent reduziert wurden. „Die bisherigen Pläne bedeuteten eine Erhöhung der Abgabenlast ab 2024 zum Teil um das bis zu 12,5-fache. Für zahlreiche Privatvermieter:innen wäre so eine Mehrbelastung schlichtweg nicht zu stemmen. Insofern bin ich sehr froh, dass die Provinz unserer Forderung nun entgegengekommen ist und die Auslastungsgrenzen deutlich gesenkt hat“, erklärt Esther Mutschlechner-Seeber, Präsidentin von südtirol privat. „Das ist ein erster wichtiger Schritt zum Erhalt des kleinstrukturierten Qualitätstourismus in Südtirol.“
Wie eine Blitzumfrage von südtirol privat unter den 113 Südtiroler Gemeinden im Frühjahr gezeigt hat, war mit den Plänen zur Erhöhung der GIS-Abgaben bereits ein Fleckenteppich mit unterschiedlichsten Regelungen entstanden. Die meisten Gemeinden planten eine Auslastungsgrenze zwischen 20 und 30 Prozent. Bozen und Neumarkt wollten diese auf 40 Prozent festsetzen, auf weiter Flur allein stand die Stadt Meran mit einer geplanten Auslastungsgrenze von 50 Prozent. „Bei einer durchschnittlichen Auslastung von 41 Prozent aller Südtiroler Beherbergungsbetriebe und unter 30 Prozent bei den Privatvermieter hätte das insbesondere für unsere Meraner Mitgliedbetriebe bedeutet, dass sie praktisch chancenlos gewesen wären, in den Genuss des vergünstigen GIS-Satzes zu kommen und damit eine enorme Mehrbelastung stemmen hätten müssen. Insofern ist die Erleichterung unter den Privatvermietern dort nun besonders groß.“