Freitag, 22. Dezember 2023

Winterlohnausgleich: Konkrete Fälle analysieren

Probleme mit dem Winterlohnausgleich sorgen in der heimischen Bauwirtschaft weiter für Diskussionen. Nun sollen konkrete Fälle von abgelehnten Aufträgen analysiert und Unternehmen beim Ausfüllen der Antragsformulare unterstützt werden, wie der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) berichtet.

Beim Winterlohnausgleich für Arbeiter am Bau gibt es einige Unklarheiten. - Foto: © Shutterstock / shutterstock


Kürzlich trafen lvh-Vizepräsident, Hannes Mussak, lvh-Baugruppenobmann Fritz Ploner, sein Stellvertreter Roland Ploner sowie lvh-Vizedirektor Walter Pöhl und der Landtagsabgeordnete Hannes Rabensteiner (STF) mit dem Direktor des Fürsorgeinstitutes NISF/INPS in Bozen, Gabriele Giancamilli, und der Funktionärin Fabiana Di Giuseppe im Haus des Handwerks zusammen. Erneut ging es um den Winterlohnausgleich und die abgelehnten Anträge einiger Handwerksunternehmen.

Beim Treffen (von links): Gabriele Giancamilli, Fabiana Di Giuseppe, Hannes Rabensteiner, Hannes Mussak, Fritz Ploner, Walter Pöhl und Roland Ploner.


Seit 2 Jahren kommt es immer wieder vor, dass das INPS in Bozen solche Anträge ablehnt, wie der lvh bereits mehrfach kritisiert hat. „Hier besteht Handlungsbedarf, weil ansonsten die Mitarbeiter ihre Vergütung verlieren, was wiederum den Personalmangel in bestimmten Baubereichen noch verstärkt“, erklärte erst kürzlich Baugruppenobmann Fritz Ploner im „Stol“-Interview.
„Es ist heute schon so, dass viele Betriebe den Winterlohnausgleich ihrer Mitarbeiter aus der eigenen Tasche bezahlen, selbst wenn dieser vom NISF/INPS abgelehnt wird; weil sie ansonsten befürchten, dass die Mitarbeiter sich eine andere Arbeit suchen.

Unser Ziel ist es, den Sachverhalt genau zu verstehen und herauszufinden, was die betroffenen Betriebe möglicherweise falsch gemacht haben, um entsprechende Unterstützung anbieten zu können.
Fritz Ploner, Obmann der Fachgruppe Bau im lvh


Beim jüngsten Treffen betonte der lvh, dass es wichtig sei, die Gründe für die Ablehnung zu verstehen. Vertreter des NISF/INPS erklärten detailliert, wie die Dokumentation, insbesondere der technische Bericht, der die Wetterverhältnisse sowie deren Auswirkungen auf die Tätigkeit am Bau beschreibt, gestaltet werden muss.
„Unser Ziel ist es, den Sachverhalt genau zu verstehen und herauszufinden, was die betroffenen Betriebe möglicherweise falsch gemacht haben, um entsprechende Unterstützung anbieten zu können“, unterstrich Ploner.

Über 3000 Anträge – Rückstand reduziert

INPS-Direktor Giancamilli betonte bei dem Treffen, dass das INPS bereit sei, die notwendigen Klärungen zu liefern. Zudem berichtete er, dass vom 1. Jänner 2023 bis zum 30. November 2023 insgesamt 3035 Anträge eingegangen und 3086 bearbeitet worden seien, was auch eine teilweise Aufarbeitung des bestehenden Rückstands beinhalte.
Heuer habe man den Bestand an Anträgen um etwa das 20-Fache reduzieren können.
Zum Zeitpunkt des Treffens waren 87 Anträge ausständig, die aufgrund einiger Schwierigkeiten, einschließlich der Vorlage unvollständiger Dokumentation, weiterer Untersuchungen bedürfen, wie der lvh mitteilt.

Ziel: Mehr Spielraum per Gesetz

Für den lvh ist das langfristige Ziel aber eine Gesetzesänderung: „Wir intervenieren auf politischer Ebene in Rom, um eine Gesetzesanpassung zu erwirken, die mehr Spielraum für die Nutzung des Winterlohnausgleichs zulässt“, so Fritz Ploner.
„Der lvh ist regelmäßig mit dem NISF/INPS im Austausch, um die Anzahl der Antragsablehnungen weiter zu reduzieren. Gemeinsam mit den Sozialpartnern sowie den Handwerks- und Industrieverbänden in Trient und dem Aostatal werden wir uns weiterhin für eine Änderung der normativen Rahmenbedingen einsetzen“, sagte auch lvh-Vizedirektor Walter Pöhl.


stol

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