Dienstag, 29. August 2023

14 Jahre Haft für ISIS-Braut: Jesidisches Mädchen versklavt und verdursten lassen

Rund 8 Jahre nach dem Tod eines jesidischen Mädchens durch Verdursten ist eine islamistische Extremistin in München wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit zu 14 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Das Verbrechen, für das die Rückkehrerin nun in München verurteilt worden ist, hat sie im Sommer 2015 im Irak begangen (Symbolbild). - Foto: © APA/afp / DELIL SOULEIMAN

Das Oberlandesgericht (OLG) München lastete ihr am Dienstag unter anderem Versklavung mit Todesfolge vor und warf ihr vor, aus Menschenverachtung gehandelt zu haben.

Die Frau aus Lohne in Niedersachsen hatte zuvor gestanden, im Sommer 2015 in ihrem Haus im Irak dabei zugesehen haben, wie ein von ihr und ihrem damaligen Ehemann versklavtes Mädchen starb. Der Mann hatte das Kind zuvor in praller Mittagssonne angekettet, um es zu bestrafen.

Der 9. Strafsenat fällte die Entscheidung, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) ein früheres OLG-Urteil im Zuge einer Revision zu einer erneuten Entscheidung über das Strafmaß zurückverwiesen hatte. Anders als der 8. Strafsenat in der früheren Entscheidung vom Oktober 2021 ging das Gericht nun aber nicht mehr von einem minder schweren Fall aus. (STOL hat über den Fall berichtet.)

Der Senat rügte unter anderem das Verhalten der mittlerweile 32 Jahre alten Frau nach dem Tod des Kindes. So habe sie der Mutter eine Pistole an den Kopf gehalten, um sie dazu zu zwingen, mit dem Weinen aufzuhören. Als strafschärfend wertete der Senat auch die schwerwiegenden psychischen Folgen, unter denen die Mutter des Mädchens bis heute leidet.

dpa

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