Mittwoch, 17. April 2024

Strafe: Sanitätsbetrieb muss 75.000 Euro zahlen

Der staatliche Datenschutzbeauftragte hat den Südtiroler Sanitätsbetrieb mit einer Strafe von 75.000 Euro belegt, weil das teilweise immer noch genutzte Krankenhaus-Informatiksystem IKIS gegen die geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verstößt. In 3 konkreten Fällen war geklagt worden. Bezahlt hat der Betrieb die Strafe bereits, doch ungeklärt ist die Frage, ob der das überhaupt darf oder ob für den Schaden die verantwortlichen Personen (innerhalb und/oder außerhalb) des Betriebes haften müsste.

Patientendaten müssen geschützt sein – und das ist bei IKIS nicht der Fall. Shutterstock/shutterstock - Foto: © DLife/LO

Dass das Krankenhaus-Informatiksystems IKIS nicht mit den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz in Einklang ist, ist keine neue Erkenntnis. Vielmehr gab es dazu bereits vor 10 Jahren eine Untersuchung seitens des Datenschutzbeauftragten. Gestraft wurde damals nicht, eine Änderung aber angemahnt.

Das Problem mit IKIS ist ein grundsätzliches

Denn das Problem mit IKIS ist ein grundsätzliches: Es erlaubt eben nicht nur dem behandelnden Arzt/Pfleger Einblick in Patientendaten. Und zudem hat der Patient nicht die Oberhoheit über seine Daten. Im Osten des Landes greifen etwa die Hausärzte weiter direkt auf das Krankenhaussystem zu.

Nun will man zwar in der Sanität mit einem neuen System und der elektronischen Gesundheitsakte unter anderem dieses Problem beheben, implementiert wurde es aber bisher – und auch erst kürzlich – nur im Westen des Landes – mit reichlich Problemen.

Meldung an Rechnungshof übermittelt

Das Damoklesschwert der Strafen hing also schon lange über Hausärzten und Betrieb. In 3 konkreten Fällen wurde der Sanitätsbetrieb nun mit jeweils 25.000 Euro sanktioniert. Gezahlt hat der Sanitätsbetrieb schon, da bei Bezahlung innerhalb von 30 Tagen der Betrag um die Hälfte reduziert wird. Zu klären wird nun aber noch sein, ob jemand für den Schaden verantwortlich gemacht werden muss.

Intern bereits „disziplinarische Verfahren in die Wege geleitet“

Der Sanitätsbetrieb hat dazu „eine Meldung an den Rechnungshof übermittelt, der derzeit die notwendigen Überprüfungen vornimmt“, erklärt Generaldirektor Christian Kofler. Gleichzeitig wurden intern bereits „disziplinarische Verfahren in die Wege geleitet“. Deren Ausgang müsse abgewartet werden, „bevor weitere Schritte gesetzt werden können“, so Kofler.

Es könnte also gut sein, dass sich der Betrieb das Geld oder einen Teil davon etwa von einem Hausarzt, der sich eines Vergehens gegen die Datenschutzbestimmungen schuldig gemacht hat, zurückholen wird.

ih

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Alexander Handschuch
17. April 2024 14:46