Montag, 11. März 2024

Gericht hebt Entlassung auf: Josef Fritzl bleibt doch hinter Gittern

In der Causa um den im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilten und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher – nunmehr forensisch-therapeutisches Zentrum – eingewiesenen Josef Fritzl ist die Einholung ergänzender medizinischer Unterlagen notwendig. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat deshalb die in Krems ausgesprochene bedingte Entlassung aus dem Maßnahmen- in den Normalvollzug aufgehoben, teilte Ferdinand Schuster, Sprecher des Kremser Landesgerichts, mit.

Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr 7 Kinder – eines starb nach der Geburt. - Foto: © APA - Polizeifoto

Laut Schuster, der damit einen Bericht des ORF Niederösterreich bestätigte, erging im Rahmen einer Verfahrensergänzung der Auftrag, dass das jüngste psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner aktualisiert werden müsse. Insbesondere sei der Wegfall der Gefährlichkeit bei Josef Fritzl (der mittlerweile anders heißt) nochmals genau zu prüfen. Gehen dürfte es dabei auch um den Status der Demenzerkrankung des 88-Jährigen.


Josef Fritzl im Jänner dieses Jahres - Foto: © APA/afp / JOE KLAMAR


In Krems ist mittlerweile für Ende April eine erneute Anhörung geplant. Ein genauer Termin wurde von Schuster vorerst nicht genannt. Danach wird das Landesgericht wieder darüber befinden, ob der 88-Jährige bedingt aus dem Maßnahmenvollzug kommt. Für Josef Fritzl bzw. seine Rechtsvertretung sowie für die Staatsanwaltschaft steht in der Folge die Beschwerdemöglichkeit beim Oberlandesgericht (OLG) Wien offen.

Gefährlichkeit und Demenz auf dem Prüfstand

Die Causa Inzestfall Amstetten war Ende April 2008 bekannt geworden. Josef Fritzl hielt seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellerverlies gefangen und zeugte mit ihr 7 Kinder – eines starb nach der Geburt.

Foto: © J. Markart



Im März 2009 wurde der heute 88-Jährige in St. Pölten zu lebenslanger Haft verurteilt, gleichzeitig wurde die Unterbringung im Maßnahmenvollzug aufgrund seiner Gefährlichkeit im Sinn des §21 Absatz 2 StGB verfügt.

Das Haus, in dessen Keller Elisabeth Fritzl 24 Jahre lang von ihrem Vater Josef festgehalten worden war. - Foto: © apa / HELMUT FOHRINGER



Schuldig erkannt wurde Josef Fritzl wegen Mordes durch Unterlassung, Sklavenhandels, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande sowie schwerer Nötigung und damit in allen Anklagepunkten.

apa

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