Donnerstag, 25. Januar 2024

Inzestfall Amstetten: Josef Fritzl bedingt aus Maßnahmenvollzug entlassen

Der im Inzestfall von Amstetten zu lebenslang verurteilte und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesene Josef Fritzl ist am Donnerstag bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen worden.

Das erste Bild von Josef Fritzl seit 2009. - Video: stol

Laut Verteidigerin Astrid Wagner ist die Entscheidung nicht rechtskräftig. Vorangegangen war eine nicht öffentliche, aber von Medieninteresse begleitete Anhörung durch einen Dreiersenat am Landesgericht Krems. Der 88-Jährige bleibt bis zur Rechtskraft im aktuellen Setting.

Verteidigerin Astrid Wagner - Foto: © APA / HELMUT FOHRINGER

Fritzl ist „sehr gerührt“

Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf 10 Jahre. Nachweisen muss Josef Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte.



Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien. Wagner sprach indes von einem „Teilerfolg“, ihr Mandant sei „sehr gerührt“.

Generelle bedingte Entlassung abgelehnt

Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.

Josef Fritzl im Jahr 2008. - Foto: © APA - Polizeifoto


Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef Fritzl – der nun anders heißt – rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.

Verteidigung will sich weiter für Schritt in die Freiheit einsetzen

Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef Fritzl, einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.

Gestützt sein dürfte die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef Fritzl unter anderem aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.

apa/stol

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