Fritzl ist „sehr gerührt“
Bedingt ist die Entlassung in den Normalvollzug auf 10 Jahre. Nachweisen muss Josef Fritzl eine regelmäßige Psychotherapie. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da der Anhörung kein Vertreter der Staatsanwaltschaft beiwohnte.Die Anklagebehörde hat laut Gerichtsangaben nun 14 Tage Zeit, um Rechtsmittel anzumelden. Möglich ist eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien. Wagner sprach indes von einem „Teilerfolg“, ihr Mandant sei „sehr gerührt“.
Generelle bedingte Entlassung abgelehnt
Befunden wurde am Donnerstag auch über eine generelle bedingte Entlassung. Dieser Schritt wurde aber aus generalpräventiven Gründen abgelehnt, hieß es vom Gericht.Zunächst war grundsätzlich nicht damit gerechnet worden, dass bereits am Donnerstag eine Entscheidung über die Haftfrage fallen würde. Ein späterer schriftlicher Beschluss war seitens des Gerichts angekündigt worden. Eine mündliche Bekanntgabe, die letztlich auch erfolgte, wurde dann aber von Wagner Donnerstagfrüh in einem Medienstatement dezidiert angekündigt. Auch Josef Fritzl – der nun anders heißt – rechne bereits mit der Verlegung in den Normalvollzug, sagte die Juristin vor Journalisten.
Verteidigung will sich weiter für Schritt in die Freiheit einsetzen
Für den 88-Jährigen bedeutet die nunmehrige Entscheidung des Kremser Dreiersenats, dass er zwar in den Normalvollzug kommen soll, derzeit und bis zur Rechtskraft des Beschlusses aber in der Justizanstalt Stein im Maßnahmenvollzug bleibt. Wagner will sich weiterhin für eine generelle bedingte Entlassung, also den Schritt in die Freiheit für Josef Fritzl, einsetzen. Entsprechende Anträge möchte sie in Zukunft stellen.Gestützt sein dürfte die bedingte und nicht rechtskräftige Verlegung in den Normalvollzug auf einem psychiatrischen Gutachten der Sachverständigen Heidi Kastner, das Josef Fritzl unter anderem aufgrund von Demenz attestiert, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen.