Flyer und Plakate warben in den vergangenen Wochen für eine Veranstaltung in einem Bozner Hotel. Gold, Silber, aber auch Schmuck, teure Pelzmäntel und Antiquariatsgegenstände: Für den Ankauf dieser Ware sollen die 5 Bundesdeutschen mit ihrer Werbekampagne für Verkäufer vorteilhafte Preise versprochen haben – weitaus höhere als die Marktpreise. Wie sich herausstellte, war es keine besonders schlaue Idee, für die Veranstaltung die Werbetrommel zu rühren.
220 Gramm Gold und Silber sowie Silberbesteck beschlagnahmt
Die Beamten der Finanzpolizei wurden auf die Werbung aufmerksam und beschlossen, das Hotel, in dem die Veranstaltung angekündigt war, aufzusuchen. Dort sollen sie eine professionell organisierte Veranstaltung vorgefunden haben, bei der die 5 Deutschen verschiedene Aufgaben nachgegangen sein sollen. Während sich die einen um den Kundenempfang gekümmert haben sollen, sollen die anderen mit Präzisionswaagen,Vergrößerungsgläsern und Reagenzien das Gold und den Schmuck untersucht haben, um deren Qualität zu bewerten und den Wert zu schätzen. In der Folge sollen sie den Kunden die entsprechende Geldsumme gegeben haben.Im Rahmen der polizeilichen Operation beschlagnahmten die Beamten 220 Gramm Gold und Silber beschlagnahmen, ein komplettes Set Silberbesteck sowie das Werkzeug zur Untersuchung der Qualität der Gegenstände. Die 5 Bundesdeutschen wurden wegen der unerlaubten Ausübung der Tätigkeit einer Goldankaufstelle angezeigt – für alle gilt die Unschuldsvermutung.
„Compro oro“ in Italien streng geregelt und kontrolliert
Die Tätigkeit von Goldankaufstellen (auch als „compro oro“ bekannt), ist in Italien streng geregelt. Dieser Tätigkeit nachgehen dürfen nur Personen, die im entsprechenden gesamtstaatlichen Verzeichnis eingetragen sind. Darüber hinaus müssen bei jedem Goldankauf die Personendaten des Kunden angegeben werden, es dürfen nur Zahlungen bis maximal 500 Euro mittels Bargeld getätigt werden und für jeden Ankauf muss ein Beschreibungsbogen samt Fotoaufnahmen der gekauften Ware ausgefüllt werden.Ziel dieser Regelung ist es, zu verhindern, dass Goldankäufe für Geldwäsche und Hehlerei genutzt werden. Gleichzeitig werden die regulär gemeldeten Akteure in dieser Branche vor der Gefahr des unlauteren Wettbewerbs gewahrt.
Es ist nicht das erste Mal, das der Ankauf von Gold in Südtirol ins Visier der Finanzpolizei gerät. Im vergangenen Jahr hatten 2 Operationen der Finanzpolizei zur Anzeige gegen 8 ausländische Staatsbürger und der Beschlagnahme mehrerer Gegenstände aus Gold und Silber geführt.