Dienstag, 16. Januar 2024

Gruppenvergewaltigung in Gröden: „Aussage für nichtig erklären“

Die Urlauberin aus Finnland, die 3 Kosovaren der Gruppenvergewaltigung bezichtigt hat, könnte gezwungen sein, nach Südtirol zurückzukehren, um ihre Aussage zu wiederholen. Die Verteidiger der 3 Angeklagten haben am Montag vor dem Strafsenat beantragt, dass das Beweissicherungsverfahren, in dem die Frau die Vorfälle in der Nacht auf den 18. Jänner 2023 geschildert hatte, für nichtig erklärt wird.

Keiner der Angeklagten war beim gestrigen Prozessauftakt zur mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Gröden im Gerichtssaal am Bozner Landesgericht anwesend. Alle 3 sind mit Unterschriftspflicht belegt. Ihre Verteidiger brachten eine Reihe von Einwänden vor, über die der Strafsenat (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Richter Walter Pelino, Richter Federico Secchi) bis 26. Februar entscheiden wird. DLife

Dafür führten die Verteidiger Marco Ferretti, Federico Fava, Giulia Bruno und Enrico Lofoco gleich 2 Gründe an. Bei der Einvernahme der Finnin sei ihre Aussage vom vereidigten Übersetzer vom Finnischen ins Englische übersetzt worden, eine zweite Übersetzerin, die nicht vereidigt gewesen sei, habe dann vom Englischen ins Italienische übersetzt.

Gerade in einem derart komplexen und heiklen Verfahren komme es auf jede Feinheit bei der Wortwahl an. Es könne beispielsweise einen großen Unterschied machen, ob die Frau ins Hotel gezogen, geschleift oder geführt worden war, so Fava. Da sei diese „doppelte Übersetzung“ nicht angebracht.

Hinzu komme, dass die Urlauberin beim Beweissicherungsverfahren am 19. Mai – zumindest offiziell – nicht anwaltlich vertreten gewesen sei. Zwar sei Rechtsanwalt Vittorio Papa für sie anwesend gewesen, Die von der Urlauberin unterzeichnete Erklärung, wonach er ihre Interessen vertrete, sei aber erst im Herbst hinterlegt worden.

Damit habe sie sozusagen ohne Rechtsbeistand ausgesagt, was automatisch die Nichtigkeit des Beweissicherungsverfahrens nach sich ziehen müsse, zeigte sich Verteidiger Marco Ferretti überzeugt. Sollte der Strafsenat das auch so sehen, müsste die Finnin noch einmal nach Südtirol kommen und im Rahmen des Hauptverfahrens erneut aussagen.

„Angst, dass etwas Schlimmeres hätte passieren können“

Bekanntlich hatte sie bestätigt, dass die 3 Kosovaren im Alter von 21, 26 und 27 Jahren ihr während ihres Urlaubes in Gröden wiederholt sexuelle Gewalt angetan hätten – zuerst im Auto, dann im Zimmer eines Hotels und erneut, nachdem man sie zu ihrer Unterkunft zurückgebracht habe.

Das Video einer Überwachungskamera soll zeigen, wie die Frau mit 2 Männern das Hotel betritt. Dass sie sich dabei nicht gewehrt habe, begründete die Frau mit ihrer Angst, dass ihr sonst hätte „etwas Schlimmeres passieren können“.

Aufhebung der Unterschriftpflicht 3 Mandanten beantragt

Die Verteidiger beantragten gestern auch die Aufhebung der Unterschriftpflicht für ihre 3 Mandanten. Besonders problematisch sei diese Verpflichtung für Ferrettis Mandant, da er in Rovigo lebe und täglich um 17 Uhr bei den Ordnungshütern seine Unterschrift ableisten muss. Dadurch habe er keine Möglichkeit, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Bozen zu kommen und dem Prozess beizuwohnen – was aber sein verbrieftes Recht sei.

Staatsanwältin Francesca Sassani sprach sich gegen die Aufhebung der Unterschriftspflicht aus. Am 26. Februar wird das Gericht seine Entscheidung zu den Einwänden der Verteidigung bekannt geben, in der Folge hört das Gericht die ersten Zeugen an.

STOL hat für Sie den Prozessauftakt im Liveticker verfolgt. Hier können Sie diesen nachlesen.

rc

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