Dienstag, 27. Februar 2024

Richterrat rügt Tarfusser wegen Fall Erba – „Verletzung der Leitlinien“

Der stellvertretende Generalstaatsanwalt in Mailand Cuno Tarfusser ist vom Obersten Richterrat gerügt worden, weil er gegen die Richtlinien der Mailänder Staatsanwaltschaft während der Behandlung des Falls des Erba-Massakers verstoßen haben soll. Dies wurde von der Disziplinarabteilung beschlossen.

Der Südtiroler Jurist Cuno Tarfusser wurde gerügt. - Foto: © DLife/LO

Tarfusser wurde gerügt, weil er ein neues Verfahren beantragt hatte, obwohl er dafür nicht zuständig gewesen sei. Nach Vorgaben der Generalstaatsanwaltschaft in Mailand wäre diese Aufgabe in die Zuständigkeit des Generalstaatsanwalts gefallen.

„Ich würde genau das Gleiche wieder tun“, kommentierte Tarfusser die Rüge. Nun will er die Begründung abwarten, die innerhalb 90 Tagen hinterlegt werden muss.

Erba-Massaker

Der Fall Erba ist einer der spektakulärsten Mordfälle Italiens. Er fand in der lombardischen Gemeinde Erba im Jahr 2006 statt. Wegen Mord zu lebenslanger Haft verurteilt wurde dafür das Ehepaar Olindo Romano und Rosa Bazzi.

Laut Urteil hätten sie die Nachbarin Raffaella Castagna (30), ihren Sohn Youssef (2), ihre Mutter Paola Galli (60) sowie eine weitere Nachbarin, Valeria Cherubini (55), getötet. Das Ehepaar hatte sich jahrelang über Lärm aus dem oberen Stockwerk, wo Castagna lebte, beschwert.

Das Oberlandesgericht Brescia rollt den Fall des 4-fach-Mordes von Erba wegen Tarfusser ab 1. März wieder auf.

ansa/stol

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