Samstag, 2. September 2023

Tod des 21-Jährigen: Verdacht auf unterlassener Hilfeleistung

Zum Tod des 21-Jährigen, der am vergangenen Samstag in seiner Wohnung im Bozner Stadtviertel Don Bosco aufgefunden worden war, sind Verdachtsmomente aufgetaucht, denen die Ermittler jetzt nachgehen. Es sollen nämlich Hinweise aufgetaucht sein, dass der junge Mann an dem Abend ursprünglich nicht allein war.

Die Ermittlungen laufen. - Foto: © pir

Wie berichtet,
waren die Rettungskräfte gegen 22 Uhr in der Wohnung eingetroffen. Da kam für den 21-Jährigen aber bereits jede Hilfe zu spät.

Dass er so schnell aufgefunden wurde, war seinem ehemaligen Erzieher zu verdanken. Dieser pflegte einen freundschaftlichen Kontakt zu dem 21-Jährigen und hatte sich Sorgen gemacht, als dieser auf wiederholte Telefonanrufe nicht reagiert hatte. Daraufhin hatte er sich zur Wohnung seines ehemaligen Schützlings begeben und dort die traurige Entdeckung gemacht, woraufhin er Alarm schlug.

Ein gewaltsamer Todesfall bzw. eine Einwirkung Dritter wurde vorerst ausgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ordnete aber eine Autopsie an, die gestern durchgeführt wurde. Frühestens in 10 Tagen ist mit konkreten Erkenntnissen zu rechnen: So lange dauert es, bis auch die toxikologischen Tests ausgewertet sind. Durch diese kann u.a. abgeklärt werden, ob der junge Mann Alkohol, Medikamente oder eine bewusstseinsverändernde Substanz zu sich genommen haben könnte.

Autopsie soll Klarheit bringen

Indes gehen die Ermittler Hinweisen nach, wonach sich an dem Abend auch einige junge Frauen in der Wohnung aufgehalten hätten. Als der 21-Jährige aufgefunden wurde, war er aber allein. Durch die Autopsie kann nicht nur die Todesursache, sondern auch der Zeitpunkt des Todes ermittelt werden.

Sollte sich herausstellen, dass der 21-jährige von anderen Personen allein zurückgelassen wurde, könnte den Betreffenden unterlassene Hilfeleistung vorgehalten werden. Im Sinne von Art. 593 StGB stehen darauf – falls die Person, der keine Hilfe geleistet wurde, stirbt – bis zu 2 Jahre Haft und 5000 Euro Geldstrafe.

rc/stol

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