Donnerstag, 11. April 2024

Nach Unfall in Bozen: Mit 70 km/h ungebremst Geländer durchbrochen

Das Geländer war in gutem Zustand und hätte dem Aufprall des Lieferwagens, der es mit 70 Stundenkilometern durchbrach, nicht standhalten müssen: So lautet das Fazit der Expertise im Beweissicherungsverfahren zum Verkehrsunfall auf der Loretobrücke, bei dem Alex Masera (22) aus Bozen ums Leben kam.

Das vom Unfallwagen durchbrochene Geländer der Loretobrücke hätte laut Gesetz Personen, aber nicht Fahrzeugen standhalten müssen.

Gesetzlich seien laut Gutachten für Straßen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung unter 70 Stundenkilometern keine Barrieren, die Fahrzeugen standhalten müssen, vorgesehen. Genau das war laut Gutachten die Geschwindigkeit, mit der der junge Mann ohne zu bremsen das Geländer durchbrach.

Darüber hinaus soll der Alkoholgehalt im Blut Maseras laut toxikologischem Gutachten beim Unfall vom 3. Mai 2023 einen fast 3 Mal höheren Wert aufgewiesen haben als erlaubt.

Wie berichtet, war Masera am Steuer des Lieferwagens gegen 8.20 Uhr von der Trientstraße kommend auf die Loretobrücke aufgefahren.

In den Eisack gestürzt

Wegen Bauarbeiten herrschte auf der Brücke eine Art Einbahnregelung. Richtung Süden durften Fahrzeuge aller Art passieren, Richtung Norden jedoch nicht. Maseras Lieferwagen geriet in einer Linkskurve über die Fahrbahn hinaus, knickte die Begrenzungsstangen, durchschlug das Brückengeländer und stürzte in den Eisack.

Unterhalb der Brücke kam das Fahrzeug auf dem Dach zu liegen. Wie die Autopsie ergab, war Masera in der Folge im Eisack ertrunken.

Verdacht: Fahrlässige Tötung

Im Zuge der Ermittlungen zum Unfall stand für die Bozner Staatsanwaltschaft u. a. die Frage im Raum, ob das Geländer der Bozner Loretobrücke dem Aufprall des Lieferwagens hätte standhalten müssen und verdächtigte den Ingenieur, der für die Instandhaltung desselben zuständig war, der fahrlässigen Tötung.

Amtsgutachter: Geländer in gutem Zustand

Gestern sagte der Amtsgutachter vor Untersuchungsrichter Emilio Schönsberg aus und erklärte, dass das Geländer in einem guten Zustand gewesen sei und seine Funktion habe erfüllen können.

Der springende Punkt: Die Funktion sei jene, dem Gewicht von Menschen standzuhalten, nicht aber von Fahrzeugen. Denn: Laut Gesetz müssen auf einer Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung unter 70 km/h gilt, nicht verpflichtend Barrieren aufgestellt werden, die dem Aufprall eines Fahrzeugs standhalten. Sie müssen einzig Menschen davor bewahren, diese zu durchbrechen.

Ob die Staatsanwaltschaft nun die Einleitung eines Hauptverfahrens oder eine Archivierung des Falls beantragen wird, dürfte sich in wenigen Tagen zeigen.

mic

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